Die Bedeutung von Nachhaltigkeit bei der Geldanlage: Eine kritische Analyse.
Ist Nachhaltigkeit bei der Geldanlage mittlerweile out oder haben wir sogar das Ende von ESG erreicht? Die großen amerikanischen Vermögensverwalter haben ihre Haltung zu Nachhaltigkeitsinitiativen in jüngster Zeit verändert. Auch die Einstellung von Anlegern zu ESG Investments scheint nicht mehr ganz so positiv zu sein.
Zuletzt hinterfragen Wissenschaftler immer mehr den Begriff ESG als solches.
Doch wie sieht die Realität aus – was sagen aktuelle Daten darüber, wie beliebt nachhaltige Investments noch sind?
ESG im Wandel: Die sich verändernde Landschaft der nachhaltigen Geldanlage
Vor wenigen Jahren war ESG noch das beherrschende Thema in den Investmenthäusern. Die öffentliche Rhetorik und der Fokus verlagerten sich zunehmend auf Nachhaltigkeit. Quartal für Quartal wurde das Thema in den Quartalsergebnissen der börsennotierten Unternehmen immer häufiger erwähnt.
Im vergangenen Jahr häuften sich jedoch die öffentlichen Kritiken. In den USA herrscht mittlerweile beinahe ein politischer Kulturkampf. Die Anti-ESG-Bewegung von republikanischen Politikern wirft großen Häusern wie Blackrock vor, eine soziale Agenda zu verfolgen und ESG über Rendite zu stellen. In einigen Bundesstaaten wird sogar versucht, den Pensionsfonds die Investitionen nach ESG-Kriterien zu untersagen. Selbst das Wort ESG scheint mittlerweile einen negativen Klang zu haben. Kürzlich berichtete das Wall Street Journal darüber, dass das Wort „ESG“ in der US-Börsen-Berichterstattung eher vermieden wird.
Ein Beispiel verdeutlicht die Entwicklung: Zum Höchststand von 2021 bis 2022 verwendeten mehr als 150 Unternehmen des S&P 500 das Wort ESG in ihren öffentlichen Quartalsergebnissen. Im zweiten Quartal 2023 ist die Anzahl auf nur noch 60 gesunken.
Regionale Unterschiede und Trends: Europa im Vergleich zu den USA
In Europa hingegen zeigt sich weiterhin ein positives Bild. Vergleicht man hier nachhaltige mit konventionellen Fonds, also nicht-ESG-Fonds, wird deutlich, wie viel Geld netto in diese Fonds fließt. Ein positiver Wert bedeutet, dass mehr Geld in die Fonds fließt als abgezogen wird, während ein negativer Wert das Gegenteil darstellt.
Das Resultat im dritten Quartal 2023: Mehr als zwei Drittel der europäischen Zuflüsse stammen aus nachhaltigen Fonds. Seit 2022 hat sich dieses Bild stabilisiert. Nachhaltige Fonds verzeichnen netto im Schnitt mehr Zuflüsse als Abflüsse, während konventionelle Fonds häufig darunter liegen oder sogar netto negativ sind. Es wird mehr Geld abgezogen, als in konventionelle Fonds fließt. Bei einer längeren Betrachtung zeigt sich ein deutlicher Abschwung, insbesondere im Vergleich zum Jahr 2022. Im Vergleich zu damals ist viermal so viel Geld in nachhaltige Fonds geflossen wie heute.
In den USA hingegen gab es seit 2022 einen deutlichen Rückgang bei nachhaltigen Anlagen. Bereits das fünfte Quartal in Folge wurde mehr Geld aus nachhaltigen Fonds abgezogen. Ein möglicher Faktor sind die politischen Gegenreaktionen auf nachhaltige Investments, die sich auch auf die US-Anleger auswirken. Die Zeitachse verdeutlicht, wie stark und plötzlich sich das Anlegerverhalten im Jahr 2022 veränderte. Dies spiegelt sich auch in der Produktentwicklung der Fondshäuser wider, die vermehrt neue Fonds emittieren oder schließen.
Die Perspektive der Anleger: Deutsche Investoren und ihr Blick auf Nachhaltigkeit
In Deutschland hat sich ebenfalls die Stimmung der Anleger hinsichtlich Nachhaltigkeit leicht verändert.
Eine regelmäßige Umfrage zur Nachhaltigkeit bei der Geldanlage zeigt, dass im Jahr 2023 mehr negative Entwicklungen zu verzeichnen waren als in den Vorjahren. Beispielsweise gaben weniger Befragte an, ihr Geld nur noch in Anlagen zu investieren, die ihren Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen.
Es zeigt sich ein Rückgang in der Präferenz für nachhaltige Anlagen, während der Anteil derer, die das Thema Nachhaltigkeit bei der Geldanlage als nicht entscheidend betrachten, gestiegen ist.
Herausforderungen und Chancen für die Zukunft: Die Debatte um das Ende von ESG
Sind dies Vorboten für das Ende von ESG bei der Geldanlage? Alex Edmans, Professor an der LSE, schrieb dazu folgendes:
„Viele der Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit ESG werden irrelevant, wenn wir sie als eine Reihe von langfristigen Faktoren für den Unternehmenswert betrachten. ESG-Ratings stimmen nicht perfekt überein, da es legitim ist, unterschiedliche Ansichten über die Qualität der immateriellen Vermögenswerte eines Unternehmens zu haben.
Wir müssen uns nicht auf erbitterte Auseinandersetzungen zwischen ESG-Befürwortern und -Verweigerern einlassen und das Thema nicht politisieren. Denn vernünftige Menschen können unterschiedlicher Meinung darüber sein, wie relevant ein Merkmal für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens ist.“
„Denn schließlich wollen wir Anleger großartige Unternehmen, nicht nur Unternehmen, die bei ESG großartig sind.“
Und das trifft es meiner Meinung nach ganz gut.
Abschließende Gedanken: Eine differenzierte Bewertung nachhaltiger Geldanlagen
Schlussendlich bleibt festzuhalten: Wer nachhaltige Geldanlagen oder ESG negativ sehen möchte, findet Bestätigung in aktuellen Zahlen und Daten.
Wer hingegen eine positive Perspektive einnehmen möchte, aber auch.
In diesem Video haben wir uns dem Thema „Grüne Anleihen“ bzw. „Green Bonds“ gewidmet. Wie unterscheiden sich nachhaltige Anleihen von konventionellen? Welche Standards werden derzeit von der Industrie verwendet? Was macht die EU beim Thema nachhaltige Schuldverschreibungen und welche Produkte gibt es sonst noch für uns Privatanleger?
Inhalte im Video
Was sind und wie funktionieren Grüne Anleihen?
Wie funktionieren (konventionelle) Anleihen?
Wie funktionieren „grüne“ Anleihen?
Welche bekannten Standards (Vorgaben) zu grünen Anleihen werden derzeit verwendet?
Viele nachhaltige ETFs großer Fondsanbieter werden ab Januar 2023 voraussichtlich herabgestuft. Von der vormals „dunkelgrünen“ Artikel 9 Variante auf „hellgrün“ Artikel 8. Haben Anbieter etwa festgestellt, dass Ihre angebotenen ETFs doch nicht so grün sind wie sie scheinen oder ist das der konservative Ansatz, um ab Januar mit einer neuen EU-Vorschrift im Einklang zu sein?
SFDR – Was ist überhaupt die EU Nachhaltigkeits-Kennzeichnung?
Seit März 2021 sind Fondsanbieter verpflichtet, in der EU angebotene Fonds, in eine von drei Kategorien einzuordnen und die Information über die Einordnung uns Anlegern offenzulegen.
Diese Verpflichtung basiert auf der „EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten“ (Regulation (EU) 2019/2088) – auch häufig mit SFDR abgekürzt oder kurz „Offenlegungsverordnung“ genannt (siehe auch hier unseren dedizierten Artikel dazu).
Diese Verordnung unterscheidet zwischen drei einfachen Kennzeichnungen, die als „Artikel“ bezeichnet werden und beschreiben jeweils, wie nachhaltig ein Fonds ist, benannt nach dem jeweiligen SFDR-Artikel. „Artikel 9“ ist die strengste Kategorie und bezeichnet Finanzprodukte, die ein Nachhaltigkeitsziel erfüllen. „Artikel 8“ ist die „hellgrüne“ Variante, die durch Bewerbung von einzelnen Nachhaltigkeitsmerkmalen gekennzeichnet ist. Schließlich gibt es noch „Artikel 6“ – jene Produkte, die nicht in eine der zwei oben genannten Artikel fallen und demnach entweder keine oder nur sehr geringe Nachhaltigkeitseigenschaften aufweist.
Übrigens treffen diese Anforderungen nur auf eine kleine Auswahl von Finanzprodukten zu, insbesondere auf Fonds oder andere Bündel aus mehreren einzelnen Finanzprodukten – siehe mehr Details dazu in Artikel 2 Nr. 12 der SFDR.
Zur Erfüllung der Anforderungen sollen uns die Anbieter dieser Produkte offenlegen, welcher Klassifizierung ein Fonds unterliegt und ihn damit nach ihrer Nachhaltigkeit selbst kennzeichnen. Das kann dann beispielsweise über die Website oder auch das Fondsprospekt erfolgen. Bisher gibt es leider nur vereinzelt Anbieter, welche die SFDR-Klassifizierung auch in Werbematerialien wie beispielsweise dem Factsheet veröffenltichen.
Relevanz nachhaltiger Fonds – SFDR in der Praxis
Was ist seit Inkrafttreten der SFDR passiert?
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Die Fonds-Anbieter haben sich fast ein Rennen, um die meisten nachhaltigen Fonds geliefert.
Laut Morningstar waren in den ersten zwei Quartalen 2021 noch etwas mehr als 30 % des EU-Fondsvermögens „nachhaltig“ gemäß Offenlegungsverordnung – also Fonds mit Artikel 8 und 9 Klassifizierung. Mitte 2022 waren es dann insgesamt mehr als 50 % – davon fast 50 % Artikel 8 Fonds und etwas mehr als 5 % Artikel 9 Fonds.
Damit wurde die starke Nachfrage in nachhaltige Fonds bedient, indem versucht wurde, das Angebot an nachhaltigen Anlagen stetig zu erweitern. Dafür haben Anbieter auch beispielsweise systematisch angefangen bei ETFs die konventionellen Indizes durch nachhaltige „auszutauschen“ – also haben den Referenzindex gewechselt. Und damit wurde das Produkt auch „nachhaltig“ im Sinne der SFDR-Klassifizierung – ob es investierte Anleger wollten oder auch nicht. Dieses Phänomen war vor allem seit Ende 2021 und noch bis Mitte 2022 zu beobachten.[1]
Im Jahr 2022 ist die Nachfrage nach Artikel 9 Fonds weiter stetig gestiegen. Das Jahr war zwar hauptsächlich geprägt keine großen Kursanstiege, trotzdem wurde monatlich in Artikel 9-Produkte insgesamt mehr investiert als entnommen. Artikel 8 und 6 Fonds dagegen, hatten in vielen Monaten sogar Mittelabflüsse zu verzeichnen.
Laut Morningstar gab es im September 2022 einzig bei Artikel 9 Fonds in der EU in Summe noch positive Wachstumsraten. Seit Einführung der Offenlegungsverordnung waren die Wachstumsraten bei Artikel 9 Produkten durchschnittlich insgesamt am höchsten.[2]
Was ist passiert – reihenweise Herabstufungen von Artikel 9 auf 8
Obwohl die Nachfrage nach den dunkelgrünen Artikel 9 Fonds scheinbar ungebrochen hoch scheint, haben in den letzten Wochen und Monaten Fonds-Anbieter reihenweise systematisch ihre Fonds von Artikel 9 auf Artikel 8 herabgestuft – vor allem Aktien-ETFs waren davon betroffen.
Morningstar hatte schon im dritten Quartal 2022 festgestellt, dass mehr als 40 Fonds von Artikel 9 auf Artikel 8 herabgestuft wurden.[3]
Amundi hatte für einige bisher als Artikel 9 eingestuften Aktien-ETFs angekündigt, zum 31. Dezember 2022 die Klassifizierung auf Artikel 8 zu „aktualisieren“.[5]
DWS hatte in einer Mitteilung an die Aktionäre Anfang Dezember 2022 die Änderung von mehreren Anleihen und Aktien-ETFs angekündigt.[6]
BNP hatte ebenfalls angekündigt, 19 ihrer bisher noch unter Artikel 9 gekennzeichneten ETFs auf Artikel 8 herabzustufen.[8]
Bedeutet das etwa, dass diese Fonds kein nachhaltiges Ziel mehr verfolgen und die Anbieter gemeinsam erkannt haben, dass diese wohl doch eher in die Kategorie der Artikel 8 Beschreibung fallen. Sprich, dass diese „nur“ nachhaltigen Kriterien erfüllen, aber kein Nachhaltigkeitsziel mehr anstreben?
Warum wird jetzt umklassifiziert?
Und – warum haben sich die Anbieter ausgerechnet jetzt dazu entschieden, ihre Fonds herabzustufen? Zwei wesentliche Hauptfaktoren wurden bisher von den Anbietern genannt.
SFDR Level-2 Update
Zum einen gelten ab Januar 2023 neue Anforderungen[9], welche als sogenannte „technische Regulierungsstandards“ zur bestehenden Offenlegungsverordnung ergänzt werden. Diese auch im Fachjargon als „Level 2“ bezeichneten Vorschriften legen ergänzende konkrete Inhalte zur Umsetzung fest. Dazu zählen beispielsweise Berechnungsmethodiken und Art der Informationsdarstellung, die veröffentlicht werden sollen.
Die bisher gültige Verordnung besteht aus einfachen Beschreibungen zu Informationen, welche veröffentlicht werden sollen. Teilweise werden zusätzlich allgemeine Erklärungen und Hinweise gegeben, was beispielsweise als Artikel 9 Produkt zu verstehen ist. Jedoch noch keine konkreten Hinweise, welche Metriken oder Faktoren erfüllt sein müssen, damit beispielsweise ein Nachhaltigkeitsziel erreicht wurde und somit als Artikel 9 gilt.
Die delegierte Verordnung („Level 2“) hingegen beschreibt beispielsweise konkret, nach welcher Formel Treibhausgas-Emissionen oder auch der CO₂-Fußabdruck berechnet werden sollen. Zusätzlich gibt es auch Vorlagen, welche Anbieter zukünftig ausfüllen und uns offenlegen sollen.
Wenn es sich um ein Artikel 9 Produkt handelt, soll zukünftig die genaue Vermögensverteilung und Mindestanteil nachhaltiger Investments grafisch aufgeführt werden. Im Gegensatz dazu soll für Artikel 8 Fonds ausschließlich die geplante Vermögensverteilung aufgelistet werden – mehr Details dazu auch in der Level-2 delegierten Verordnung.
Interpretationsunklarheiten
Zum anderen gibt es in Verbindung mit den konkreten Vorgaben noch Unklarheiten hinsichtlich der Interpretation des Regelwerks für nachhaltige Investitionen. Denn eine gemeinsame Erklärung von EU-Kommission und europäischen Aufsichtsbehörden legt nahe, dass Artikel 9-Fonds nachhaltige Investments nur auf Grundlage der Definition der EU-Taxonomie vornehmen sollen.[11]
Und da sich bezüglich der Definitionen aus der Taxonomie noch einige Unklarheiten herrschen, hatte die ESMA (eine europäische Aufsichtsbehörde) im Herbst die EU-Kommission gebeten zu klären, was sie unter einer „nachhaltigen Anlage“ verstehen.
Ändert sich die Klassifizierung zukünftig regelmäßig?
Sind die Anbieter von ETFs also nicht in der Lage, die strengeren Anforderungen bis Januar umzusetzen und haben deshalb vorsichtshalber die „leichtere“ Kategorie gewählt? Ist es die Angst vor potenziellen Vorwürfen oder aufsichtsrechtlichen Konsequenzen und haben deshalb präventiv herabgestuft? Haben sie tatsächlich gemerkt, dass bisherige Artikel 9-Fonds die Anforderung schlichtweg nicht erfüllt sind und deshalb neu klassifiziert?
In der Vergangenheit wurden bis zur Einführung neuer Verordnungen – und auch häufig noch danach – regelmäßig weitere Klarstellungen in Form von sogenannten „Q&As“ veröffentlicht. In denen vor allem die Fragen der betroffenen Finanzdienstleister beantwortet werden und damit dann für diese zur Umsetzung auch konkretisiert vorliegen.
Wir werden sehen, ob sich im Laufe des nächsten Jahres weitere Neu-Klassifizierungen ergeben. Aufgrund dieser jüngsten Entwicklungen geht Morningstar davon aus, „dass in den kommenden Monaten weitere Artikel 9-Produkte in Artikel 8 unklassifiziert werden“.[12]
Fazit: Was bedeutet das für uns Anleger?
Unabhängig von den tatsächlichen Motiven einzelner Fonds-Emittenten. Für uns Anleger ist es aber dennoch teilweise herausfordernd, uns aus dem Dschungel der Nachhaltigkeitslabels und ESG-Ratings zurechtzufinden – und wenn sich jetzt zusätzlich noch die SFDR-Klassifizierungen einzelner Produkte in regelmäßigen Abständen ändern sollte – fördert das wahrscheinlich nicht die Glaubwürdigkeit.
Eine weitere Herausforderung und – fast schon unerwünschtes Ergebnis ist, dass jetzt viele ETFs unter Artikel 8 fallen. Denn damit erhalten wir innerhalb einer Kategorie ein riesiges Spektrum an Nachhaltigkeitsansätzen und Strenge von Ausschlüssen oder Nachhaltigkeitszielen.
Aber das Gute ist und auch wichtig zu erwähnen: Aktuell wurden keine Referenzindizes verändert, also das Produkt hat sich nicht verändert und ist mit einer Herabstufung zu keiner anderen Anlage geworden! Auch wenn die Herabstufung unter Umständen Zweifel aufwerfen könnte.
Wer also bisher beispielsweise mit den Ansprüchen aus einem MSCI SRI Index übereinstimmte, und einen entsprechenden ETF gekauft hat, besitzt auch nach einer Herabstufung auf Artikel 8 – immer noch einen ETF mit dem diesem Index.
Denn letztendlich kann vieles auf Finanzprodukten draufstehen, aber entscheidend ist, was drin ist. Deshalb kann es sich durchaus lohnen, auch buchstäblich in den ETF „hineinzuschauen“.
Also recherchiert beispielsweise die enthaltenen Titel und Unternehmen. Und wenn Ihr unter den 10 größten Positionen, mehrere Unternehmen findet, die mit Eurem persönlichen Nachhaltigkeitsanspruch nicht vereinbar sind, dann ist das Produkt wahrscheinlich nicht das richtige für Euch.
Zusätzlich kann es helfen, sich über die zugrundeliegenden Indizes zu informieren und wie diese funktionieren – und nicht ausschliesslich auf einzelne Labels vertrauen. Eine Möglichkeit sind beispielsweise die veröffentlichen Methoden der Indexanbieter auf deren Website.
Auf unserer Seite haben wir einen eigenen Abschnitt mit den Regeln nachhaltiger Indizes erstellt, dort haben wir versucht, die wesentlichen Informationen der gängigsten Nachhaltigkeitsanstätze zusammenzufassen.
Und auch wenn mittlerweile mehrere Anlaufstellen frei verfügbar sind, um sich über nachhaltige Finanzprodukte zu informieren. Wäre es schon schön, wenn es zukünftig zumindest einigermaßen vertrauenswürdige und einheitliche Standards – wie ein EU-Label gäbe, an dem man einfacher Produkte vergleichen könnte.
In diesem Video haben wir die Performance vom MSCI World Index mit den bekanntesten ESG Ablegern verglichen. Welcher Index hat sich bisher im Jahr 2022 besser entwickelt? Welcher Index im 1Y, und wie im 5Y Zeitraum?
Inhalte im Video
Bekannte nachhaltige MSCI World Index Varianten – ESG Universal, Screened, (Enhanced) Focus, Leaders und SRI Index
Wie wird Nachhaltigkeit bewertet und wer entscheidet, wie „nachhaltig“ ein Unternehmen ist? Mittlerweile haben sich diverse Unternehmen auf sogenannte „ESG Ratings“ spezialisiert und einige davon bieten die Ratingergebnisse auch frei verfügbar für uns Privatanleger zur Verfügung. In diesem Artikel haben wir die aktuell meist genutzten Anbieter von Nachhaltigkeitsratings zusammengetragen und kurz erläutert, wie wir die Ratings interpretieren können.
MSCI bietet laut eigenen Angaben[1] bereits mehr als 1.500 nachhaltige Indizes an. Nachhaltige Indizes basieren in der Regel auf einem Elternindex, der durch bestimmte Kriterien zum nachhaltigen Index wird. Die größten nachhaltigen ETFs basieren häufig auf bekannten Elternindizes – die sechs Indizes der größten nachhaltigen ETFs haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.
Aktienindex vs. Elternindex
Im Rahmen von nachhaltiger Geldanlage mit ETFs versuchen wir den Begriff „Elternindex“ als Begriff für das Aktienuniversum nachhaltiger Indexlösungen zu verwenden. Ein Aktienindex dagegen ist eine Kennziffer für die Entwicklung für eine Auswahl von Aktien.
Ein Index ist grundsätzlich ein „künstliches Konstrukt“ von Indexanbietern (wie beispielsweise MSCI, FTSE Russell, S&P Global etc.) und kein Finanzprodukt! Das bedeutet, wir können keinen Index „erwerben“ bzw. in einen Index direkt investieren, sondern ausschließlich über Finanzprodukte, die versuchen einen Index abzubilden. Dazu zählen beispielsweise ETFs (kurz für: Exchange Traded Funds) oder Indexfonds (in Deutschland seltener angeboten).
Wichtige Aktienindizes für nachhaltige Anleger
Die größten nachhaltigen ETFs basieren auf ähnlichen Elternindizes. Wir haben uns die sechs meist verwendeten Aktienindizes angesehen und unten die wesentlichen Informationen (mit Stand Juli 2022) dazu kurz aufgeführt:
MSCI World Index – Industrieländer im Fokus
Anlagefokus
Wertentwicklung aus Aktien von Large- und Mid-Cap Unternehmen aus MSCI definierten Industrieländern
Marktkapitalisierung
52,9 Bio. USD
Anzahl Länder
23 Industrieländer
5 größten Länder (Anteil Marktkapitalisierung)
USA (70 %) Japan (6 %) UK (4,2 %) Kanada (3,5 %) Frankreich (3 %)
Anzahl Unternehmen
rd. 1.600
5 größten Unternehmen (Anteil Marktkapitalisierung)
Apple (5 %) Microsoft (3,8 %) Amazon (2,3 %) Tesla (1,5 %) Alphabet A (1,3 %)
5 größten Branchen / Sektoren (Anteil Marktkapitalisierung)
Theoretisch kann jeder Index-Anbieter eigene Klassifizierungsregeln festlegen und somit unterscheiden sich auch die abgedeckten Länder. MSCI unterscheidet drei verschiedene Märkte: Developed (DE häufig: Industrieländer), Emerging (DE häufig: Schwellenländer) und Frontier Markets (DE selten: Grenzmärkte).
Die aktuelle Einteilung einzelner Länder in eine der drei MSCI Marktkategorien findet Ihr unter folgendem Link.
Für die Klassifizierung verwendet MSCI drei verschiedene Kriterien (siehe Tabelle unten), die alle gleichermaßen erfüllt sein müssen, um in eine Kategorie eingeordnet zu werden.
Kriterien
Frontier
Emerging (Schwellenland)
Developed (Industrieland)
A Wirtschaftliche Entwicklung
A.1 Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung
Keine Anforderungen
Keine Anforderungen
Für drei aufeinanderfolgende Jahre ein Bruttonationaleinkommen pro Person (GNI per capita) um 25% höher als der Weltbank Definition für Länder mit hohem Einkommen (high income countries)
B Anforderungen an Größe und Liquidität
B.1 Anzahl Unternehmen, die folgende Indexregeln erfüllen
Für die meisten von uns ist das Factsheet wohl eine der ersten Anlaufstellen, um sich über ETFs zu informieren und häufig auch eine Entscheidungshilfe zur Auswahl aus verschiedenen Anbietern. Wir finden dort wichtige Informationen zu ETFs auf wenigen Seiten zusammengefasst.
Jedoch sind Factsheets regulatorisch nicht vorgeschrieben und deshalb unterscheiden sich die Ausgestaltung und vor allem der genaue Inhalt teilweise erheblich. In diesem Artikel erläutern wir:
Warum es das Factsheet gibt und wozu es gedacht ist? Welche Informationen wir bei nachhaltigen ETFs auf dem Factsheet finden können, wie diese zu verstehen sind und was unterschiedliche Anbieter unterscheidet.
Regulatorische Anforderungen – was ist vorgeschrieben und warum gibt es das Factsheet überhaupt?
Fondsgesellschaften stellen uns Privatanlegern eine Vielzahl von Informationen zu deren Fonds bereit. Das Ziel dahinter ist, dass wir uns umfassend über die Produkte informieren können[1], um damit auch eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
ETFs fallen regulatorisch betrachtet unter die Kategorie der Investmentfonds und deshalb sind Vorschriften dazu in Deutschland im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)[2] festgehalten. Grundsätzlich haben uns Fondsgesellschaften (oder wie es im KAGB formuliert ist: Kapitalverwaltungsgesellschaften) drei wichtige Informationen zur Verfügung zu stellen – siehe dazu auch unten stehende Tabelle.
Dokument
Beschreibung
Rechtliche Grundlage
Verkaufsprospekt (Prospekt)
– rd. 100 Seiten lang – Veröffentlichung ist gesetzlich Vorgeschrieben – Enthält wirtschaftliche und juristische Details zu dem betreffenden Fonds
§ 164 KAGB
Wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document; KID/KIID)
– max. 2 DIN-A4-Seiten lang – Veröffentlichung ist gesetzlich Vorgeschrieben – auf wesentliche Informationen konzentriert, die wir Anleger benötigen
§ 166 KAGB, VO (EU) 583/2010
Halb- / Jahresberichte
– mehrere 100 Seiten lang – Veröffentlichung gesetzlich Vorgeschrieben – Enthält detaillierte Informationen zu gehaltenen Positionen, Tracking-Difference, etc.
§ 101, 103 KAGB
Factsheets („Marketing-Anzeigen“)
– zw. 2-6 Seiten lang – Veröffentlichung nicht vorgeschrieben – Werbe- / Marketinginformationen
§ 302 KAGB, VO (EU) 2019/1156
Übersicht verschiedener Dokumente zu Information von Fonds (Quelle: Eigene Recherche)
Verkaufsprospekt („Prospekt“)
Erstens, das s.g. Verkaufsprospekt[3] (oder teilweise auch kurz Prospekt[4] genannt), das die Anbieter gesetzlich vorgeschrieben „auf der Internetseite zugänglich zu machen“ haben. Aktuell gibt es rund 50 konkrete Vorgaben, welche Informationen im Prospekt aufzunehmen sind und auch vereinzelt wie diese zu machen sind.
Zum Leidwesen für uns Anleger sind die Verkaufsprospekte teilweise über 100 Seiten lang und fast ausschließlich in Prosa formuliert. Auch wenn die Prospekte verschiedener Anbieter zwar inhaltlich ähnlich strukturiert sind, da das Gesetz vorgibt, welche Angaben zu enthalten sind, werden die meisten von uns wohl nicht diese als Grundlage nutzen, um verschiedene ETFs miteinander zu vergleichen.
Ebenfalls regulatorisch verpflichtend, jedoch deutlich komprimierter, sind die s.g. wesentlichen Anlegerinformationen. Im angelsächsischen Raum auch häufig mit dem Akronym KIID bzw. KID abgekürzt, kurz für Key Investor (Information) Document. Gemäß § 166 (4) KAGB i.V.m. Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 583/2010 darf das „Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger (…) ausgedruckt nicht länger als zwei DIN-A4-Seiten sein“.
Ziel ist, dass wir Anleger in die Lage versetzt werden können, „Art und Risiken des (…) Anlageproduktes zu verstehen und auf dieser Grundlage eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen“[5]. Im Gegensatz zum Verkaufsprospekt, sind die wesentlichen Anlegerinformationen auf wenige Seiten reduziert, aber ebenfalls in Prosa formuliert.
Das KAGB beschreibt in § 166 (2) KAGB welche Angaben mindestens enthalten sein müssen. Dazu zählen beispielsweise:
Identität des Investmentvermögens und der für das Investmentvermögen zuständigen Behörde,
kurze Beschreibung der Anlageziele und der Anlagepolitik,
Risiko- und Ertragsprofil der Anlage,
Kosten und Gebühren,
bisherige Wertentwicklung und gegebenenfalls Performance-Szenarien,
eine Erklärung darüber, dass die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik auf einer Internetseite veröffentlicht sind, wie die Internetseite lautet und dass auf Anfrage kostenlos eine Papierversion der Internetseite zur Verfügung gestellt wird; (…) und
praktische Informationen und Querverweise.
Halb- bzw. Jahresberichte
Die Halb- bzw. Jahresberichte der ETFs sind ebenfalls regulatorische verpflichtend[6] uns zugänglich zu machen. Jeweils im Verkaufsprospekt und den wesentlichen Anlegerinformationen ist anzugeben, an welchen Stellen diese Berichte uns zugänglich gemacht werden – also beispielsweise, ob wir diese auf der Webseite des Anbieters abrufen können.
In diesen Berichten sind uns unter anderem Informationen zur Vermögensaufstellung, abgeschlossene Geschäfte sowie Anzahl und Wert der Anteile aufzuführen. Für Aktien-ETFs beispielsweise alle gehaltenen Aktien und auch eine sogenannte Ertrags- und Aufwandsrechnung zum bestimmten Stichtag – also welche Mittel dem Fonds zugeflossen oder entnommen wurden.
Factsheets – die „werbefreundliche“ Information
Neben den drei oben aufgeführten Informationsmöglichkeiten gibt es noch die bekannten „Factsheets“, diese sind jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern sind vereinfacht ausgedrückt „Marketing-Anzeigen“[7]. Dass es sich um Marketing- bzw. Werbeinformationen handelt, ist auf den Factsheets auch mehr oder weniger prominent ersichtlich – abhängig aber vom jeweiligen Anbieter.
Vanguard beispielsweise verwendet aktuell den Begriff „Marketinginformation“ und Amundi den Hinweis „Dieses Dokument ist Werbung“. iShares dagegen formuliert ausschließlich im Kleingedruckten, dass es sich um ein Marketingdokument handelt: „Die Angaben zu den aufgeführten Produkten in diesem Dokument dienen ausschließlich Informationszwecken.“
Factsheets – welche Informationen finden wir wo?
Die meisten ETF-Anbieter verwenden glücklicherweise eine ähnliche Struktur für deren Factsheets. Am Beispiel der nachhaltigen Indexreihe SRI von MSCI haben wir uns die Factsheets von Amundi, iShares und UBS angesehen und zeigen nachfolgend Gemeinsamkeiten und Unterschiede wesentlicher Inhalte auf.
Der Aufbau von Factsheets lässt sich meistens in drei Teile aufgliedern (siehe auch Grafik oben): Erstens der Header mit Informationen zum ETF-Emittenten, wie beispielsweise das Logo und Name, die Bezeichnung des ETFs und der Stand der Informationen mit Datumsangabe. Einige Anbieter heben bereits im Header deutlich hervor, dass es sich um Marketing-Informationen handelt. Vor allem Amundi und UBS sind hier besonders vorbildlich – siehe dazu auch unten stehende Abbildung.
Die wesentlichen Inhalte der Factsheets sind abhängig vom jeweiligen Anbieter unterschiedlich strukturiert. Typische Informationen sind beispielsweise das Anlageziel, wichtige Kennzahlen, die Wertentwicklung und auch die größten gehaltenen Positionen sowie die regionale Aufteilung der Aktien im ETF.
Schlussendlich befindet sich zuletzt noch das Kleingedruckte auf den Factsheets. Also die typischen Haftungsausschlüsse, weiterführende Informationen und regulatorische Hinweise.
Anlageziel / Kurzbeschreibung
Das Anlageziel des ETFs beschreibt in wenigen Sätzen, welchen Index der jeweilige ETF abbildet. Bei nachhaltigen Indizes finden wir dort auch teilweise erste Informationen dazu, in welche Branchen bzw. Aktivitäten von Unternehmen nicht investiert wird.
Die Formulierung unterscheidet sich bei den verschiedenen Anbietern meist nur minimal: Amundi beispielsweise „versucht, die Performance des jeweiligen Index so genau wie möglich nachzubilden“. iShares ist „bestrebt, die Performance eines Index nachzubilden“. Und UBS „strebt an, die Kurs- und Wertentwicklung des jeweiligen Index nachzubilden“. UBS erläutert zusätzlich noch, wie Grundsätzlich deren ETFs investieren, also „in Aktien, die im jeweiligen Index vertreten sind“ und auch, dass „die Gewichtung der jeweiligen Indexgewichtung entspricht“.
Einzig Amundi erwähnt beispielsweise die vom Fonds ausgeschlossenen Emittenten, also die Unternehmen, die in bestimmten Bereichen bzw. Branchen nicht aktiv sein dürfen. Bei iShares und UBS sucht man bisher noch vergeblich nach Angaben zum konkreten Nachhaltigkeitsansatz – siehe dazu auch unten stehende Abbildung.
Wer genau wissen möchte, welche Branchen oder Aktivitäten ausgeschlossen werden bzw. was den Index „nachhaltig“ macht. Findet entweder auf der Website der ETF-Anbieter teilweise weitere Informationen oder die verlässlichere Variante: Die Informationen der Quelle, also die des Indexanbieters. Da das mitunter sehr umfangreiche Dokumente sein können, haben wir hier eine Übersicht wichtiger Ausschlusskriterien ausgewählter nachhaltiger Indizes zusammengestellt.
Hauptmerkmale / Eckdaten
Darüber hinaus gibt es meist ebenfalls auf der ersten Seite eine Rubrik, die in tabellarischer Form wichtige Daten zum ETF zusammenfasst. Amundi nennt diese „Hauptmerkmale„, iShares „Eckdaten“ und UBS hat dafür zwar keine dedizierte Bezeichnung, aber dafür recht prominent unter der Beschreibung des Anlageziels dargestellt (siehe Abbilung unten). Bei anderen Anbietern wird dieser Bereich teilweise schlicht „Informationen“ (DWS) oder „Hauptmerkmale“ (Lyxor) genannt.
Dieser Bereich ist unserer Erfahrung nach für die meisten von uns besonders interessant, da dort wichtige Eigenschaften des ETFs aufgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise die Kosten, Replikationsmethode, Währung, Kennnummer oder das Fondsvolumen.
In der nachfolgenden Tabelle haben wir die häufigst genannten Kennzahlen kurz beschrieben und die verwendeten Begriffe dazu aufgeführt:
Kennzahlen
Kurzbeschreibung
Laufende Kosten, Gesamtkostenquote, Pauschalgebühr, Total Expense Ratio (TER)
Die gesamten Kosten, welche für die Auflagen und Verwaltung des ETFs anfallen und direkt vom Fondsvolumen beglichen werden und somit die Rendite des ETFs verringern können, obwohl wir als Anleger keine „Ausgaben“ feststellen. Typische Gebühren die darunter fallen sind bspw. Administration, Verwaltung, Depotbankgebühr, Börsenzulassungsgebühr und unter Umständen auch Steuern des Fonds. Wichtig: Für Privatanleger können weitere Kosten anfallen, die durch die TER nicht abgedeckt sind. Bspw. die Transaktionsgebühr durch den Broker (Bank), Depotführung (Bank), persönliche Steuern (Kapitalertragsteuer, …), usw.
Auflegedatum, Lancierungsdatum
Datum, in dem die Anteile des ETFs erstmalig ausgegeben wurden.
Replikationsmethode, Methodik, Portfoliomethode
Welche Art von Wertpapiere im Index gehalten werden bzw. wie der Index abgebildet wird. Direkte (physische) vollständige Replikation: ETF investiert in alle Wertpapiere aus dem zugrundeliegenden Index. Optimierte Nachbildung: ETF investiert in eine repräsentative Auswahl der Wertpapiere aus dem Index. Indirekte (synthetische) Replikation: ETF versucht über s.g. Swap-Geschäfte die Performance des Index nachzubilden.
Hinweis über die Verwendung der Ausschüttungen (Dividenden, Zinsen) im Fonds. Thesaurierend, Wiederanlage: Ausschüttungen werden wieder angelegt. Ausschüttend: Erträge werden an die Anleger ausgeschüttet.
Währung, Basiswährung
Währung des ETFs.
Währung der Anteilsklasse
Wenn sich die Basiswährung und die Währung der Anteilsklasse unterscheiden, unterliegen Anleger einem Fremdwährungsrisiko.
ISIN (International Securities Identification Number) / WKN (Wertpapierkennnummer), WP-Nr.
Die ISIN bzw. WKN ist eine eindeutig identifizierbare Nummer, die einem Wertpapier zugeordnet ist. ISIN (International Security Identifikation Number) ist eine zwölfstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination, wobei die ersten zwei Buchstaben als Ländercode angegeben sind und häufig dem Fondsdomizil entsprechen. WKN (Wertpapierkennnummer) ist eine sechsstellige Buchstaben-Zahlen-Komination, die in Deutschland verwendet wird.
Fondsvolumen, Fondsvermögen, Nettovermögen
Gesamtheit der zum Fonds gehörenden Vermögenswerte. Eine Aufstellung der detaillierten Vermögenswerte in einem ETF sind im jeweiligen Halb- / Jahresbericht der Emittenten aufgeführt.
Domizil, Gesellschaftssitz
Das Land in dem der Fonds (ETF) aufgelegt wurde und welchen Gesetzen dieser unterstellt ist.
Häufige aufgeführte Kennzahlen auf Factsheets unterschiedlicher Anbieter nachhaltiger ETFs (Quelle: Eigene Recherche)
Wertentwicklung / Performance
Die (Wert-)Entwicklung oder Performance ist eine Kennziffer für den „Erfolg“ der im Fonds gehaltenen Vermögenswerte innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Diese Rendite wird für gewöhnlich als prozentuale Veränderung des Nettoinventarwerts der Anteilsklasse von einem zum anderen Jahresende berechnet. In der Regel werden sämtliche Kosten des Fonds (siehe: TER in Tabelle oben) abgezogen.
Hervorzuheben sind insbesondere zwei Themen, die häufig in diesem Bereich aufgeführt sind bzw. in Zusammenhang mit der Wertentwicklung stehen.
Zum einen der Vergleich der Wertentwicklung von Fonds und Benchmark. Hier sind vor allem die Unterschiede der Renditen von Fonds und Referenzindex relevant – also die s.g. Tracking Difference (auch: Nachbildungsunterschied). Also wie genau schafft es der Fonds den zugrundeliegenden Index nachzubilden.
Die absoluten Werte hingegen, beispielsweise der jährlichen Performance von unterschiedlichen Anbietern zu vergleichen, ist am Beispiel der drei „SRI-ETFs“ von Amundi, UBS und iShares nicht zielführend, da diese auf unterschiedlichen Referenzindizes basieren und deshalb beispielsweise auch unterschiedliche Titel enthalten können. Wenn jedoch verschiedene ETFs basierend auf demselben Refernezindex verglichen werden, kann diese Kennzahl besonders hilfreich sein.
Ein weiteres wichtiges Thema ist der s.g. Tracking Error, der wiederum basiert auf der Volatilität von Index und ETF ermittelt wird. Also wie stark die Schwankungen des Fonds um seinen Mittelwert pro Jahr sind. Von den gezeigten Anbietern haben ausschließlich UBS und Amundi diesen auf dem Fachtsheet aufgeführt. Bei iShares müssen wir dafür in den Jahresbericht schauen.
Wichtige Informationen / Hinweise – das „Kleingedruckte“
Zuletzt beinhalten ETF-Factsheets noch s.g. „Wichtige Informationen“ oder „Hinweise“ genannt. Dort finden wir in der Regel die regulatorisch notwendigen „Vorschriften“, die nach § 302 KAGB für Werbe-Anzeigen mit aufzuführen sind. Dazu zählt beispielsweise, dass „jederzeit darauf hingewiesen wird, dass ein Prospekt existiert und dass die wesentlichen Anlegerinformationen verfügbar sind.“
Informationen zur „Nachhaltigkeit“
Seit Anfang 2021 sind Finanzdienstleister verpflichtet, bestimmte Informationen zur Nachhaltigkeit offenzulegen – Stichwort: SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regime). Demnach können Produkte in drei Nachhaltigkeitskategorien eingeordnet werden.
Die meisten Anbieter kommen dieser Offenlegungspflicht bisher auf der Website nach. Auf den Factsheets zeigen nur wenige Emittenten die Klassifizierung in die verschiedenen Kategorien. Von den gezeigten drei hat UBS auf dem Factsheet die
In Factsheets von iShares nachhaltiger ETFs, werden zudem sogenannte „Nachhaltigkeitseigenschaften“ aufgeführt. Diese führen zwar keine detaillierten Informationen zu ausgeschlossenen Unternehmen oder Branchen auf, sondern Details und Beschreibungen zum ESG-Rating des ETFs.
Vor allem bei nachhaltigen ETFs sind die abzubildenden Indizes besonders wichtig. Da diese uns Informationen darüber geben, welche Branchen oder Aktivitäten beispielsweise ausgeschlossen werden. Nur auf vereinzelten Factsheets werden uns diese Informationen zur Verfügung gestellt.
Fazit
Zusammengefasst ist es vor allem wichtig zu verstehen, dass Factsheets genau genommen Werbung bzw. Marketinginformationen zu den jeweiligen Produkten sind.
Unter anderem deshalb werden diese Dokumente von den Anbietern unterschiedlich strukturiert und bekannte Kennzahlen auch teilweise unterschiedlich benannt. Vor allem hinsichtlich Nachhaltigkeitskriterien oder nach welchen Regeln der zugrundeliegende Index Unternehmen auswählt bzw. ausschließt, finden wir bisher leider sehr wenig bis mitunter auch gar keine Informationen auf den Fachtsheets nachhaltiger ETFs.
Factsheets können uns jedoch helfen einen ersten Überblick über das Finanzprodukt zu bekommen, um beispielsweise auf wenigen Seiten die wichtigsten Informationen sichten zu können. Um sicherzugehen, sollten wir vor einer etwaigen Kaufentscheidung trotzdem entweder die Webseiten der Anbieter und die dort aufgeführten Informationen sichten. Abhängig von der jeweiligen Kennzahl sind diese dort entweder aktueller oder bestimmte Angaben sind regulatorisch vorgegeben und deshalb für gewöhnlich ausschließlich auf den Websites zu finden.
Im Jahr 2012 veröffentliche MSCI erstmals den s.g. ESG Trends to Watch Report[1]. Damals waren vor allem Themen wie der Klimawandel sowie der Wert von Human- und Naturkapital im Fokus, welche sich auch in dieser oder ähnliche Form in den darauf folgenden Jahren widerspiegelten. Andere Themen wiederum waren nur von kurzer Dauer, wie beispielsweise die Steuergerechtigkeit und Datensicherheit, die damals noch „Nischenthemen“ waren und heute quasi zum Standard gehören und von Unternehmen als wesentliche Risiken anerkannt und adressiert werden.
Aber was wird das Jahr 2022 und das kommende Jahrzehnt bringen?
MSCI hat im Dezember 2021 den zehnten 2022 ESG Trends to Watch Report veröffentlicht, in dem zehn Risiken bzw. Themen im Kontext der „Nachhaltigkeit“ vorgestellt sind[2]. In diesem Artikel beleuchten wir eine Auswahl von Risiken für uns Privatanleger und warum uns diese in den nächsten Jahren beschäftigen könnten. Den vollständigen Report von MSCI findet Ihr unter folgendem Link.
Ökologische Faktoren im Fokus – E steht über S & G
ESG bzw. das Thema Nachhaltigkeit soll zwar wie der Name impliziert gleichermaßen ökologische und soziale Kriterien sowie Faktoren der guten Unternehmensführung abdecken. Aktuell stehen jedoch vor allem die ökologischen (E, Environmental) Themen im Fokus, was vor allem die Bedrohung durch die globale Erderwärmung und die nicht mehr lang verbleibende Zeit widerspiegelt.
Unternehmen drängen auf Netto-Null-Emissionen entlang der Lieferkette – der neue „Amazon Effekt“
Die meisten von uns haben wohl bei bzw. über Amazon eingekauft, aber von wem bezieht Amazon oder die Verkäufer auf der Plattform Waren?
Unternehmen bzw. Vorstände weltweit verkünden Netto-Null-Ziele und dennoch stellt sich häufig die Frage: Wie sieht es mit den Lieferanten der Unternehmen aus? Die Unternehmen selbst arbeiten an einem Netto-Null-Ziel und könnten zukünftig auch auf die Lieferanten Druck ausüben, Treibhausgasemissionen (THG) zu reduzieren.
Beispielsweise benötigt fast jedes Unternehmen Energie bzw. Versorger in der vorgelagerten Lieferkette. Wenn Stromanbieter von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien umschwenken, profitieren davon indirekt auch die nachgelagerten Unternehmen von eingesparten Emissionen. Ein weiteres besonders für Privatpersonen anschauliches Beispiel bezieht sich auf die Nutzung von Cloud-Anbietern, wie Amazon, Microsoft oder Apple. Laut Gartner[2] werden von vier Anbietern rund zwei-drittel (~66 %) des Gesamtmarktes im B2B-Geschäft abgedeckt[1]. Sollten diese Unternehmen beispielsweise Netto-Null-Ziele durch direkte und indirekte Emissionen (Scope 1 + 2) erreichen, würden sich die Emissionen für Unternehmen aus der vorgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) um rund 0,5 %[1] der gesamten globalen Emissionen verringern.
Unternehmen versuchen jetzt auch die Emissionen in der Wertschöpfungskette zu verstehen, was laut MSCI vor allem durch die strengeren Regeln für die CO₂-Berichtspflichten durch die Regulierung begründet wird. Die meisten großen IT-Unternehmen haben sich zwar alle zu einem Netto-Null-Ziel bekannt, jedoch sind die Definitionen von „Netto-Null-Emissionen“ unterschiedliche umfassend. Kein IT-Unternehmen kann jedoch Emissionen der vorgelagerten Lieferkette (Scope 3 Emissionen) verringern, ohne deren Zulieferer – von beispielsweise Chips oder Servern – zu animieren, einem ähnlichen Beispiel zu folgen.
Das Kohle-Dilemma: Veräußerung oder Engagement von CO₂-intensiven Investitionen
Das Ziel ist häufig ein Portfolio mit Netto-Null-Emissionen aufzubauen. Divestments aus fossilen Energieträgern (Veräußern von investierten Vermögenswerten, die im Zusammenhang mit fossilen Energieträgern stehen) scheinen dafür häufig der einfachste Weg zu sein. Bisher war das auch für institutionelle Investoren eine Möglichkeit, Unternehmen auf die Energiewende aufmerksam zu machen. Laut MSCI wird es jedoch kaum reichen, um damit die gesamte Wirtschaft auf Netto-Null-Emissionen zu bringen.
Eine Antwort auf die Frage, wie ein klimaneutrales Portfolio aufgebaut werden kann, ist das einfache „entfernen“ von CO₂-intensiven Versorgern oder Energieunternehmen. Dieser Ansatz wird beispielsweise durch die gängigen nachhaltigen ETFs mit einfachen Ausschlusskriterien verfolgt.
Am Beispiel eines hypothetischen Portfolios, das auf dem MSCI ACWI Index basiert, würden zum Stand des MSCI-Reports 69 Aktien ausgeschlossen. Das führt zu 19,5 % weniger Emissionen, während nur 1,65 % der Portfolio-Gewichtung aufgegeben wird. MSCI führt jedoch zwei Gründe auf, warum das wahrscheinlich zu kurz gedacht ist:
Erstens, Divestments hätten wenig direkten Einfluss auf die realen Emissionen oder globale Erwärmung. Denn nur weil ein kleiner Teil der Anleger bestimmte ökologische fragwürdige Unternehmen aus dem Portfolio entfernen, werden dadurch nicht direkt Emissionen eingespart. Das Unternehmen existiert – zumindest für einen bestimmten Zeitraum und solange es noch ausreichend Anleger gibt – weiterhin.
Zweitens, Unternehmen verfolgen unterschiedliche Klimaziele und steuern laut MSCI in große unterschiedliche Richtungen – in Bezug auf die theoretische Auswirkung auf die Erderwärmung.
MSCI beschreibt es ganz passend: In den letzten Jahren wurde über die unterschiedlichen Vorteile von Veräußerungen vs. Beteiligungen als Mittel zur Reduzierung von CO₂-Emissionen diskutiert. Mittlerweile gehen Unternehmen oder Regierungen – und damit regulatorische Vorgaben und Ziele – teilweise unterschiedliche Wege bzw. planen mit abweichenden Zeithorizonten. Deshalb sollten wir Anleger beide Möglichkeiten (Des- oder Investition) geschickt verwenden, um damit vielleicht einen kleinen Beitrag zur klimapolitischen Diskussion zu leisten.
Greenwashing geht mit einheitlicher ESG-Terminologie zurück
Investitionen in ESG Fonds waren 2021 auf einem Höhepunkt und haben vor allem in Europa neue Rekorde verzeichnet[3]. Nichtsdestotrotz gibt es immer wieder (berechtigte?) Kritik an den verschiedenen ESG-Bewertungen. Unternehmen haben großen Anreiz gute ESG-Bewertungen von den großen Ratingagenturen zu erhalten, da diese häufig als Basis oder Unterstützung für nachhaltige Anlagen wie Fonds dienen. Und je nach Methodik der Ratingagenturen unterscheiden sich die ESG-Bewertungen einzelner Unternehmen teilweise leider deutlich.
Laut MSCI gibt es aber auch positives zu berichten: Es scheint einen vermehrten Trend zur einheitlichen Terminologie zu geben, der auch zu mehr Transparenz führt und damit hoffentlich die Investitionsentscheidung erleichtert. Damit werden hoffentlich die „grünen Anstriche“ auf Fonds erschwert und die Begründung „nachhaltiger Behauptungen“ erleichtert.
Institutionelle Anleger haben bereits heute zahlreiche Möglichkeiten Fonds und Unternehmen zu bewerten. Dazu zählen beispielsweise die Transparenz-Berichte von PRI, die Offenlegungsstandards vom CFA Institute oder auch die MSCI ESG Fonds Bewertungen.
Für Privatanleger gibt es dagegen bisher weniger einfach verständliche Lösungen zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Investitionen. Seit März 2021 beispielsweise müssen Kapitalanlagegesellschaften (KAG) auf Fondsprospekten die gemäß der EU Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) erforderlichen Nachhaltigkeit-Klassifizierungen veröffentlichen. Mit weiteren Konkretisierungen der SFDR und Anforderungen durch die nationale Aufsichtsbehörde (in Deutschland die BaFin) könnten diese zukünftig sogar noch erweitert werden.
Vor allem Fonds, die nach ESG-Kriterien investieren, sind besonders divers: Auch wenn Fonds in der Bezeichnung das Kürzel „ESG“ führen, verfolgen diese teilweise sehr unterschiedliche Ziele und verfolgen individuelle Nachhaltigkeitsansätze. „Greenwashing“ könnte in der Zukunft deutlich erschwert werden, wenn weitere Offenlegungspflichten dazu führen, dass ESG Ziele, Ansätze und Kriterien Teil von neuen etablierten Standards werden.
ESG-Bewertungen bleiben spezifisch und werden keine ganzheitliche Nachhaltigkeitsperspektive abbilden können
Laut MSCI verstanden und nutzen noch vor einem Jahrzehnt nur „eine Handvoll“ Investoren ESG-Ratings. Heutzutage sieht es dagegen häufig anders aus: Investoren, Unternehmen, Medien und auch die Öffentlichkeit erwarten ESG-Ratings, um verschiedene Fragen beispielsweise hinsichtlich der Klimafreundlichkeit oder Diversität auf Vorstandsebene zu beantworten. Aber MSCI beschreibt es treffend: Eine ESG-Bewertung bleibt, was es schon immer war; eine Linse für spezifische Dimensionen der vielen Nachhaltigkeitskriterien, die bestimmten Stakeholdern wichtig sind.
Auch, wenn ESG-Bewertungen der verschiedenen Ratingagenturen zukünftig noch schärfer abgegrenzt werden sollten, sind diese für Anleger mit Nachhaltigkeitsinteressen wohl unabdingbar, um zumindest einen ersten Eindruck über die verschiedenen Kennzahlen und ESG-Kriterien einzelner Unternehmen, Fonds, Indizes oder anderen Investitionsmöglichkeiten zu bekommen.
Privatanleger sollten jedoch nicht erwarten, dass es eine einheitliche Kennzahl oder Kriterium für „Nachhaltigkeit“ geben wird. Sondern stattdessen verschiedene Quellen für die Bewertung von einzelnen Kriterien nutzen und mit den eigenen Nachhaltigkeitsansprüchen abgleichen.
Kaffee oder Fleisch: Biodiversität und die Zukunft unserer Ernährung
Etwa ein Drittel der weltweiten Treibhausgase fallen auf das weltweite „Ernährungssystem“ – damit sind alle Elemente und Aktivitäten in Bezug auf die Produktion, Verarbeitung, Vertrieb und Konsum von Nahrung inkludiert[4].
Kaffee beispielsweise wird zu großen Teilen in Brasilien angebaut, hergestellt und von dort exportiert – was zu Teilen mit dem Amazonas-Regenwald zusammenhängt. Die Bohnen benötigen besondere Bedingungen zum Anbau: warm, mit hoher Luftfeuchtigkeit; nicht zu kalt, aber auch nicht zu warm. Brasilien konnte im Jahr 2021 keine gute Ernte einfahren, da das Jahr vor allem durch eine schlimme Dürre gezeichnet war und deshalb der Preis für Kaffee deutlich anstieg[1]. Laut MSCI könnte sich das bis 2050 noch verschlimmern und geeignete Flächen für den Anbau von Kaffeebohnen halbiert werden.
Ein weiteres Beispiel bezieht sich auf den seit Jahren anhaltenden Trend von „alternativen Proteinquellen“. Unabhängig ob diese aus Pflanzen oder im Labor hergestellt sind, werden dafür keine Anbauflächen vom Regenwald benötigt.
Zusammengefasst ist wohl ein entscheidender Punkt: Wer am nächsten Tag eine heiße Tasse Kaffee trinken möchte, sollte bereits heute eine fleischlose Alternative finden.
Ähnliches gilt wahrscheinlich für das eigene Portfolio: Ein genauer Blick auf die Unternehmen im Depot und welche strategischen Ziele und Pläne diese bezüglich der zukünftigen Ernährung verfolgen, kann wohl nicht schaden.
Fazit
Zusammengefasst sieht MSCI für die kommenden Jahre im Kontext von ESG und Nachhaltigkeit vor allem ökologische Themen im Fokus, die sich beispielsweise auf den zukünftigen Fokus von Unternehmen auf Netto-Null der gesamten Wertschöpfungs- bzw. Lieferkette beziehen. Darüber hinaus könnten private Unternehmen ebenfalls in den Fokus gelangen, da bisher vor allem die durch Private Equity finanzierten Unternehmen bisher wenig Auskunft darüber geben. Zusätzlich scheint ESG im Mainstream angekommen zu sein. Mittelzuflüsse in s.g. ESG Fonds wurden bisher jährlich übertroffen. Und zuletzt werden sich wohl auch die Nahrungsmittelindustrie und Landwirtschaft zukünftig einem Wandel unterziehen.
Neben den von MSCI aufgeführten wichtigen Themen für die „nachhaltige Zukunft“, sehen wir vor allem für Privatanleger ein scheinbar nicht mehr aufzuhaltenden Trend von „nachhaltigen“ Anlagemöglichkeiten. Auf der einen Seite werden jährlich mehr nachhaltige Fonds und Anleihen emittiert und auf der anderen Seite werden von KAGs bisher konventionelle Fonds auf „nachhaltige“ bzw. ESG-Angebote angepasst. Vielleicht in gar nicht mehr so ferner Zukunft werden „nachhaltige“ Fonds und ETFs den europäischen Markt dominieren und konventionelle Indizes könnten die Ausnahme sein – mal sehen, was die Zeit bringt.
Der Indexanbieter MSCI erweiterte Ende Oktober[1] das unternehmenseigene MSCI ESG Rating Suchtool um die neue Kennzahl Impliziter Temperaturanstieg („Implied Temperature Rise“). Diese Erweiterung gibt uns Anlegern die Möglichkeit, Klimaziele von über 2.900 börsennotierten Unternehmen abzurufen, indem es deren Verpflichtungen zu Netto-Null-Emissionen („net-zero emissions“) bewertet. In diesem Artikel beleuchten wir die neuen Funktionalitäten und wie wir diese als Privatanleger für uns nutzen können.
1. MSCI und ESG Ratings
MSCI ist einer der größten Anbieter von sogenannten ESG-Ratings und nutzt diese auch für die Bewertung, Auswahl oder Ausschluss von Unternehmen für nachhaltige MSCI Aktien-Indizes. Bisher war das öffentlich verfügbare MSCI ESG Rating Suchtool beschränkt auf die ESG-Ratings und daraus abgeleitet qualitative Nachhaltigkeitskriterien. Börsennotierte Unternehmen werden in eine von sieben ESG-Ratings bewertet (von AAA bis CCC) und erhalten basierend auf dem ESG-Rating eine Klassifizierung wie Leader (führend), Average (durchschnittlich) oder Laggard (Nachzügler). Darüber hinaus gibt es eine Übersicht zu historischen ESG-Bewertungen sowie wesentlichen Schlüsselfaktoren der einzelnen Unternehmen. In diesem Artikel haben wir uns die DAX 40 Unternehmen und deren MSCI ESG-Ratings angesehen und diese mit zwei weiteren bekannten ESG-Ratings verglichen.
Seit Ende Oktober enthält das Suchtool eine weitere Nachhaltigkeitsmetrik börsennotierter Unternehmen, welche sich auf die ökologische (E) Säule von ESG fokussiert. Diese wird als Implied Temperature Rise betitelt und gibt an, wie sich die Emissionen von Unternehmen auf das 2°C-Klimaziel auswirken und wie hoch der implizite Temperaturanstieg durch die Emissionen einzelner Unternehmen ist.
2. Funktionsweise und Bewertung des impliziten Temperaturanstiegs
Der implizite Temperaturanstieg (Implied Temperature Rise) soll laut MSCI[1] für Klarheit und Transparenz bezüglich den Klimabekenntnissen einzelner Unternehmen sorgen. Diese Kennzahl bewertet die Ausrichtung von Unternehmen an den globalen Klimazielen und kann uns Privatanlegern als weitere Entscheidungsgrundlage bei der nachhaltigen Geldanlage unterstützen.
2.1. Ermittlung des unternehmensspezifischen impliziten Temperaturanstiegs
MSCI beschreibt die Berechnung des impliziten Temperaturanstiegs für einzelne Unternehmen anhand von vier Schritten[2] – siehe dazu auch unten aufgeführte Abbildung:
1. Zuordnung der CO₂-Budgets
MSCI berechnet ein sogenanntes „globales 2°C-CO₂-Budget“ basierend auf dem verbleibenden globalen CO₂-Budgets, welches zur Vermeidung der Erderwärmung auf über 2 °C zur Verfügung steht und vom IPCC[3] ermittelt wird. Dieses globale 2°C-CO₂-Budget wird auf einzelne Unternehmen aufgeteilt und ist abhängig davon, in welcher Branche, Land und Geschäftsbereich das jeweilige Unternehmen aktiv ist, um so einen „fairen Anteil“ zu ermitteln.
2. Prognose der zukünftigen Emissionen
Für jedes Unternehmen prognostiziert MSCI die jährlichen direkten und indirekten (Scope 1, 2 und 3 Emissionen nach Greenhouse Gas Protocol[4]) Emissionen in absoluten CO₂-Äquivalente bis zum Jahr 2070. Diese werden anhand der aktuellen Emissionen und den veröffentlichen Reduktionszielen der Unternehmen berechnet.
Exkurs: drei Emissionskategorien
MSCI verwendet für die Aufteilung der unternehmensspezifischen Treibhausgasemissionen, die vom World Resources Institute etablierten drei Scopes des Greenhouse Gas Protocoll (GHG-Protocol)[4,5].
Scope 1 Direkte Emissionen
Scope 2 Indirekte Emissionen
Scope 3 Indirekte Emissionen
Treibhausgase direkt durch das Unternehmen verursacht
Treibhausgase indirekt durch die vom Unternehmen zugekaufte Elektrizität verursacht
Treibhausgase indirekt durch die Produkte/Dienstleistungen der Unternehmen verursacht
Verbrennung von Rohstoffen in eigenen Öfen
Zukauf von Strom zum Betrieb (Heizung, Kühlung, Maschinenbetrieb, etc.)
Zukauf von Waren oder Energieträgern, Transport und Vertrieb von Produkten, Entsorgung von Abfällen, Geschäftsreisen, Nicht-unternehmenseigene Gebäude oder Maschinen
Die drei Emissionskategorien (Scopes, Geltungsbereiche) nach GHG[4].
Scope 1-Emissionen (auf Deutsch seltener: Geltungsbereiche) oder auch direkte Emissionen beziehen sich auf die Emissionen, welche aus direkten Quellen des Unternehmens stammen oder vom Unternehmen kontrolliert werden. Dazu zählen beispielsweise: die Verbrennung von Stoffen oder Abgase aus nicht-gemieteten/geleasten Fahrzeugen.
Scope 2-Emissionen beziehen sich auf die verursachten indirekten Emissionen eines Unternehmens durch die Verwendung von Elektrizität, welche beispielsweise von Unternehmen erworben werden.
Scope 3-Emissionen umfassen weitere indirekte Emissionen, die durch Aktivitäten wie Geschäftsreisen, Vertrieb von Produkten durch Dritte und auch die nachgelagerte Nutzung der Produkte durch die Kunden entstehen.
3. Berechnung der Über-/Unterschreitung des CO₂-Budgets
Die Differenz aus dem unternehmensspezifischem CO₂-Budget und den prognostizierten Emissionen resultiert je nach Ergebnis in einer Über- oder Unterschreitung des CO₂-Budgets. Dieses Ergebnis wird schließlich in eine relative Größe (Prozent, %) umgerechnet.
Zur Ermittlung des impliziten Temperaturanstiegs werden die relative Über-/Unterschreitung des CO₂-Budgets sowie der TCRE-Faktor (Transient Climate Response to Kumulative Emissions, TCRE) verwendet. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher impliziter Temperaturanstieg einzelner Unternehmen in diesem Jahrhundert.
2.2. Was bedeutet impliziter Temperaturanstieg?
Der implizite Temperaturanstieg in Grad Celsius je Unternehmen ist die theoretische Messgröße für die Über- oder Unterschreitung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperaturen in diesem Jahrhundert. MSCI klassifiziert Unternehmen in drei Abstufungen:
Grün: „2 °C Alinged“, impliziter Temperaturanstieg kleiner als 2 °C
Gelb: „Misaligned“, impliziter Temperaturanstieg zwischen 2 °C und 3,85 °C
Rot: „Lagging“, impliziter Temperaturanstieg höher als 3,85 °C
Eine impliziter Temperaturanstieg von beispielsweise 1,5 °C bedeutet, dass ein Unternehmen voraussichtlich das individuelle CO₂-Budget nicht überschreitet, welches die Erderwärmung auf 1,5 °C begrenzen würde. Unternehmen mit einem impliziten Temperaturanstieg von 2 °C, werden als „2 °C Aligend“ klassifiziert und sind im Einklang mit dem globalen Temperaturziel, die Erderwärmung in diesem Jahrhundert unter 2 °C zu halten.
Im Gegensatz dazu bedeutet „Misaligned“, dass Unternehmen unter den aktuellen Bedingungen und ohne weitere Maßnahmen die globalen Klimaziele überschreiten würden. Und „Lagging“-Unternehmen (Schlusslichter im Bereich Klimaziele) würden voraussichtlich zu einer drohenden Klimakatastrophe beitragen.
3. Wofür und wie können Privatanleger diese Informationen nutzen?
Analog zu den bisher von MSCI zur Verfügung gestellten ESG Ratings, haben wir Privatanleger die Möglichkeit für einzelne Unternehmen weitere Kennzahlen zur Klimaveränderung abzufragen.
Neben des beschriebenen impliziten Temperaturanstiegs inklusive Klassifizierung in Aligned, Misaligned und Lagging, werden verschiedene Ziel-Kenngrößen für die bewerteten Unternehmen aufgeführt. Dazu zählen beispielsweise, ob das Unternehmen ein Ziel für die Dekarbonisierung festgelegt hat und wenn ja, welches Zieljahr angegeben wurde. Darüber hinaus auch Informationen zur s.g. „Abdeckung“, also wenn das Ziel noch nicht erreicht wurde, wie viel Prozent vom jeweiligen Ziel bereits erreicht wurde.
Diese Kennzahlen können vor allem für Anleger mit dedizierten Interessen über die Einflüsse einzelner Unternehmen zur Klimaerwärmung relevant sein, um beispielsweise die Ausrichtung des eigenen Portfolios aus Einzeltiteln anzupassen oder auszuwählen. Aber auch für die Auswahl oder Ausschluss von einzelnen Unternehmen in einem Portfolio aus Aktien-Fonds. Denn neben vielen ESG-Ratings und Kennzahlen waren bisher wenige Informationen zum Einfluss auf die Klimaveränderung auf Basis einzelner Unternehmen öffentlich frei verfügbar. MSCI hat damit einen Schritt in Richtung mehr Transparenz für Anleger gemacht, welche über eine Quelle relevante Nachhaltigkeitsinformationen suchen.
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