MSCI Select ESG Screened

Zuletzt aktualisiert: 04.01.2023

Kurzgefasst

MSCI Select ESG Screened Indizes verfolgen das Ziel, die Wertentwicklung einer nach Marktkapitalisierung gewichteten Anlagestrategie abzubilden und schließen Unternehmen aus[1]:

  • Mit Verbindung zu kontroversen, zivilen und atomaren Waffen sowie Tabak,
  • mit Umsatzerlösen aus fossilen Brennstoffen oder Kraftwerkskohle,
  • mit einem MSCI ESG Rating von „CCC“,
  • die in schwerwiegende Kontroversen involviert sind oder
  • die gegen die Prinzipien des Global Compacts der Vereinten Nationen (UN) verstoßen.

1. Nachhaltigkeitsansatz

Der Nachhaltigkeitsansatz von ETFs (bzw. Indizes) beschreibt, welche Regeln und Prinzipien Anwendung finden, um aus dem Elternindex eine nachhaltige Variante zu erstellen.

Die MSCI Select ESG Screened Indizes werden aktuell für 11 Aktienindizes angeboten und basieren auf 10 Ausschlusskriterien. Wenn eines dieser Kriterien von Unternehmen im Elternindex (bspw. MSCI World) nicht erfüllt ist, werden diese Titel ausgeschlossen und sind deshalb in der nachhaltigen Index-Variante (bspw. MSCI World Select ESG Screened) nicht enthalten.

1.1. Ausschlusskriterien

Folgende Kriterien, Branchen bzw. Aktivitäten von Unternehmen werden für den nachhaltigen Index nicht zugelassen:

  • Unternehmen mit einem MSCI ESG Rating von „CCC“ werden ausgeschlossen.
  • Ebenfalls ausgeschlossen werden Unternehmen ohne MSCI ESG Rating.
  • Alle Unternehmen, die 5 % oder mehr Umsatz (entweder gemeldet oder geschätzt) aus der Verstromung von Kraftwerkskohle erzielen.
  • Alle Unternehmen, die 5 % oder mehr Gesamtumsatz (entweder gemeldet oder geschätzt) aus dem Abbau von Kraftwerkskohle und unkonventionelle Öl- und Gasförderung.
    • Kraftwerkskohle: Umsätze aus dem Abbau von Kraftwerkskohle (einschließlich Steinkohle, Braunkohle und Kesselkohle) und der Verkauf an externe Parteien.
      Ausgenommen davon sind Einnahmen aus metallurgischer Kohle; Kohle, die für die interne Stromerzeugung verwendet werden, unternehmensinterne Verkäufe geförderter Kraftwerkskohle und Einnahmen aus dem Kohlehandel.
    • Unkonventionelle Öl- und Gasförderung: Umsätze aus Ölsand.
      Ausgenommen davon ist die konventionelle Öl- und Gasförderung, dazu zählt bspw. die arktische On- und Offshore-Förderung, oder auch die Tief- und Flachwasser-Förderung.
  • Ausgeschlossen werden jegliche Unternehmen, die als s.g. Tabakproduzent klassifiziert sind.
  • Unternehmen, die 5 % oder mehr ihres Gesamtumsatzes aus Produktion, Vertrieb, Handel, Lieferung oder auch Lizenzierung von Tabakprodukten erzielen.
  • Unternehmen, die Hersteller von nuklearen Sprengköpfen, Raketen, Trägerplattformen und Komponenten sind oder wenn diese unterstützende Dienstleistungen anbieten, werden ausgeschlossen.
  • Unabhängig davon, ob die Produkte ausschließlich oder auch für andere Zwecke der nuklearen Rüstungsbranche verwendet werden können.
  • Alle Unternehmen, die 5 % oder mehr Umsatz aus der Herstellung von konventionellen Waffen und entsprechenden Komponenten erzielen.
  • Alle Unternehmen, die 10 % oder mehr ihres Gesamtumsatzes mit Waffensystemen, Komponenten und unterstützenden Dienstleistungen erzielen.
  • Alle als „Hersteller“ von zivilen Schusswaffen klassifizierte Unternehmen werden ausgeschlossen, dazu zählt auch die Herstellung von Munition.
  • Alle Unternehmen, die 5 % oder mehr Gesamtumsatz aus der Herstellung und dem Vertrieb (Einzel- oder Großhandel) mit den Produkten aus der zivilen Rüstungsbranche erzielen.
  • Ausgenommen davon sind hingegen Hersteller von zivilen Schusswaffen für das Militär, Regierung oder Strafverfolgung.
  • Unternehmen müssen mindestens ein MSCI ESG Controversies Score von 1 oder höher vorweisen.
  • Umgekehrt werden Unternehmen mit einem Score von 0 ausgeschlossen.
  • Fehlende Kontroversen-Scores bzw. Unternehmen, die nicht von MSCI bewertet wurden, werden ebenfalls ausgeschlossen.
  • Alle Unternehmen, die gegen die Prinzipien des UN Global Compacts verstoßen, werden ausgeschlossen. Zu den 10 Prinzipien gehören Themen wie der Schutz der Menschenrechte, Einhaltung von Arbeitsnormen und Umweltbewusstsein sowie die Korruptionsprävention[2].

Quellen