MSCI ESG Enhanced Focus CTB

Zuletzt aktualisiert: 04.01.2023

Kurzgefasst

MSCI ESG Enhanced Focus CTB Indizes werden aktuell für acht Aktienindizes erstellt und basieren auf einem zweistufigem Nachhaltigkeitsansatz[1]. In der ersten Stufe werden Unternehmen vom jeweiligen Elternindex ausgeschlossen:

  • Ohne MSCI ESG Rating und Controversy Score,
  • bei Verstoß gegen die 10 UN Global Compact Prinzipien,
  • mit Verbindung zu kontroversen und nuklearen Waffen,
  • Hersteller von zivilen Schusswaffen und Tabakprodukten,
  • Unternehmen mit Umsätzen aus Kohle, Ölsand, Tabakerzeugnissen sowie Vertrieb von zivilen Schusswaffen.

In der zweiten Stufe werden die übrig gebliebenen Unternehmen durch ein Optimierungsprinzip von MSCI so gewichtet, dass CO₂ und andere Treibhausgase um insgesamt 30 % gegenüber dem jeweiligen Elternindex reduziert werden.

1. Nachhaltigkeitsansatz

Der Nachhaltigkeitsansatz von ETFs (bzw. Indizes) beschreibt, welche Regeln und Prinzipien Anwendung finden, um aus dem Elternindex eine nachhaltige Variante zu erstellen.

Die MSCI ESG Enhanced Focus CTB Indizes basieren aktuell auf einem zweistufigen Nachhaltigkeitsansatz.

  1. Im ersten Schritt werden durch Ausschlusskriterien bestimmte Branchen & Aktivitäten sowie Unternehmen ohne MSCI ESG- und Kontroversen-Ratings ausgeschlossen.
  2. In der zweiten Stufe werden die nicht durch die Ausschlusskriterien aussortierten Titel in einem Optimierungsprinzip so gewichtet, damit ein bestimmtes Tracking-Error-Ziel erreicht wird, CO₂ (Kohlendioxid) und anderen Treibhausgasen (THG) reduziert werden sowie die Titel-, Sektor- und Ländergewichtung ähnlich dem des Elternindex ist.

1.1. Ausschlusskriterien

Folgende Branchen bzw. Aktivitäten von Unternehmen werden für den nachhaltigen Index nicht zugelassen:

  • Unternehmen, mit 5 % oder mehr Umsatz (gemeldet oder geschätzt) aus dem Abbau von Kraftwerkskohle und Vertrieb an externe Parteien.
  • Unternehmen, mit 5 % oder mehr Umsatz (gemeldet oder geschätzt) aus der Stromerzeugung von Kraftwerkskohle.
  • Ausgeschlossen sind: Einnahmen aus metallurgischer Kohle; Kohle, die für die interne Stromerzeugung verwendet werden; unternehmensinterne Verkäufe geförderter Kraftwerkskohle und Einnahmen aus dem Kohlehandel.
  • Unternehmen, mit 5 % oder mehr Umsatz aus Ölsand, Ölschiefer, Schierfergas, Schieferöl, Kohleflözgas, Kohleflözmethan sowie arktischen Onshore-/Offshore-Vorkommen
  • Unternehmen, die als Tabak-„Hersteller“ klassifiziert sind.
  • Unternehmen, mit 5 % oder mehr Gesamtumsatz aus Produktion, Vertrieb, Einzelhandel und Vertrieb von Tabakprodukten.
  • Unternehmen, die im Bereich atomarer Waffen bzw. nuklearer Rüstung „Hersteller“ nuklearer Waffen, Komponenten und Trägerplattformen sind oder wenn diese unterstützende Dienstleistungen anbieten, werden ausgeschlossen.
  • Unabhängig davon, ob die Produkte ausschließlich oder auch für andere Zwecke der nuklearen Rüstungsbranche verwendet werden können.
  • Alle Unternehmen, die 5 % oder mehr Umsatz aus der Herstellung von konventionellen Waffen erzielen.
  • Alle Unternehmen, die 10 % oder mehr ihres Gesamtumsatzes mit Waffensystemen, Komponenten und unterstützenden Dienstleistungen erzielen.
  • Alle Unternehmen, die als „Hersteller“ von zivilen Schuss- und Kleinwaffen sowie entsprechender Munition klassifiziert sind.
  • Ausgenommen davon sind Hersteller für das Militär, Regierung oder Strafverfolgung.
  • Unternehmen, mit 5 % oder mehr Umsatz aus dem Vertrieb (Einzel- und Großhandel) mit Schusswaffen oder Munition für den zivilen Gebrauch.
  • Unternehmen, welche die 10 Prinzipien des UN Global Compact nicht beachten, werden ausgeschlossen.
  • Unternehmen ohne MSCI ESG-Rating werden ausgeschlossen.

1.2. Optimierungsprinzip

Das Optimierungsprinzip der MSCI ESG Enhanced Focus Indizes wird für alle nach den Ausschlusskriterien übrig gebliebenen Unternehmen angewendet, um die Gewichtung der MSCI ESG Enhanced Focus Indizes nach folgenden Kriterien anzupassen:

  1. Tracking-Error-Ziel
  2. Reduzierung von CO₂ und anderen Treibhausgasen (THG)
  3. Höchst- und Mindestgewichtung nach Titel, Sektor und Land

Abhängig vom jeweiligen MSCI ESG Enhanced Focus Index werden bestimmte Abweichungen zum Elternindex (Tracking Error) angestrebt. Folgende Tracking-Error-Ziele (ex ante; für die Zukunft betrachtet) sollen für die jeweiligen Indizes erzielt werden:

  1. MSCI World ESG Enhanced Focus Index: 0,5 %
  2. MSCI EM ESG Enhanced Focus Index: 1,0 %
  3. MSCI Europe ESG Enhanced Focus Index: 0,5 %
  4. MSCI EMU ESG Enhanced Focus Index: 0,5 %
  5. MSCI USA ESG Enhanced Focus Index: 0,5 %
  6. MSCI Japan ESG Enhanced Focus Index: 0,5 %
  7. MSCI World Small Cap ESG Enhanced Focus Index: 0,5 %

Kohlendioxid (CO₂) und andere THG sollen um mindestens 30 % gegenüber dem jeweiligen Elternindex reduziert werden.

Dazu wird die aggregierte CO₂-Intensität der einzelnen Unternehmen je Index verwendet. Details zu der Methodik wird von MSCI hier (Anhang I auf Seite 10) beschrieben.

Die Gewichtung einzelner Titel, der Sektoren und Länder im jeweiligen MSCI ESG Enhanced Focus Index soll mit bestimmten Mindest- (Untergrenzen) und Höchstwerden (Obergrenzen) im Verhältnis zum Elternindex festgelegt werden. Alle Bedingungen müssen gleichermaßen erfüllt sein.

1. Titelgewichtung

Einzelne Titel haben eine Unter- und Obergrenze, wie sie gewichtet werden sollen.

  • Die Untergrenze je Titel wird ermittelt basierend auf dem höheren Wert aus:
    • Faktor 0,5 der Gewichtung des Titels im Elternindex und
    • der kleinsten Gewichtung aller Titel im Elternindex.
  • Die Obergrenze je Titel wird ermittelt basierend auf dem kleineren Wert aus:
    • Faktor 3 der Gewichtung des Titels im Elternindex und
    • Gewichtung des Titels im Elternindex + 2 Prozentpunkte.

2. Sektorgewichtung

Zusätzlich darf der gesamte Anteil eines Sektors maximal 5 % über oder unter der des Elternindex sein.

3. Ländergewichtung

Die Ländergewichtung darf ebenfalls maximal 5 % über oder unter der des Elternindex sein. Ausgenommen davon sind Gewichtungen von Länder, die im Elternindex mit weniger als 2,5 % enthalten sind. Diese werden mit höchstens Faktor 3 des Anteils im Elternindex gewichtet.

Quellen