,

Factsheets nachhaltiger ETF verstehen – welche Informationen finden wir wo?

Das Factsheet ist für die meisten wohl eine der ersten Anlaufstellen, um sich über ETFs zu informieren und häufig auch eine Entscheidungshilfe zur Auswahl aus verschiedenen Anbietern. In diesem Artikel erläutern wir: Warum es das Factsheet gibt und wozu es gedacht ist? Welche Informationen wir bei nachhaltigen ETFs auf dem Factsheet finden können, wie diese…

Von


Für die meisten von uns ist das Factsheet wohl eine der ersten Anlaufstellen, um sich über ETFs zu informieren und häufig auch eine Entscheidungshilfe zur Auswahl aus verschiedenen Anbietern. Wir finden dort wichtige Informationen zu ETFs auf wenigen Seiten zusammengefasst.

Jedoch sind Factsheets regulatorisch nicht vorgeschrieben und deshalb unterscheiden sich die Ausgestaltung und vor allem der genaue Inhalt teilweise erheblich. In diesem Artikel erläutern wir:

Warum es das Factsheet gibt und wozu es gedacht ist? Welche Informationen wir bei nachhaltigen ETFs auf dem Factsheet finden können, wie diese zu verstehen sind und was unterschiedliche Anbieter unterscheidet.

Regulatorische Anforderungen – was ist vorgeschrieben und warum gibt es das Factsheet überhaupt?

Fondsgesellschaften stellen uns Privatanlegern eine Vielzahl von Informationen zu deren Fonds bereit. Das Ziel dahinter ist, dass wir uns umfassend über die Produkte informieren können[1], um damit auch eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

ETFs fallen regulatorisch betrachtet unter die Kategorie der Investmentfonds und deshalb sind Vorschriften dazu in Deutschland im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)[2] festgehalten. Grundsätzlich haben uns Fondsgesellschaften (oder wie es im KAGB formuliert ist: Kapitalverwaltungsgesellschaften) drei wichtige Informationen zur Verfügung zu stellen – siehe dazu auch unten stehende Tabelle.

DokumentBeschreibungRechtliche Grundlage
Verkaufsprospekt (Prospekt)– rd. 100 Seiten lang
– Veröffentlichung ist gesetzlich Vorgeschrieben
– Enthält wirtschaftliche und juristische Details zu dem betreffenden Fonds
§ 164 KAGB
Wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document; KID/KIID)– max. 2 DIN-A4-Seiten lang
– Veröffentlichung ist gesetzlich Vorgeschrieben
– auf wesentliche Informationen konzentriert, die wir Anleger benötigen
§ 166 KAGB,
VO (EU) 583/2010
Halb- / Jahresberichte– mehrere 100 Seiten lang
– Veröffentlichung gesetzlich Vorgeschrieben
– Enthält detaillierte Informationen zu gehaltenen Positionen, Tracking-Difference, etc.
§ 101, 103 KAGB
Factsheets („Marketing-Anzeigen“)– zw. 2-6 Seiten lang
– Veröffentlichung nicht vorgeschrieben
– Werbe- / Marketinginformationen
§ 302 KAGB,
VO (EU) 2019/1156
Übersicht verschiedener Dokumente zu Information von Fonds (Quelle: Eigene Recherche)

Verkaufsprospekt („Prospekt“)

Erstens, das s.g. Verkaufsprospekt[3] (oder teilweise auch kurz Prospekt[4] genannt), das die Anbieter gesetzlich vorgeschrieben „auf der Internetseite zugänglich zu machen“ haben. Aktuell gibt es rund 50 konkrete Vorgaben, welche Informationen im Prospekt aufzunehmen sind und auch vereinzelt wie diese zu machen sind.

Zum Leidwesen für uns Anleger sind die Verkaufsprospekte teilweise über 100 Seiten lang und fast ausschließlich in Prosa formuliert. Auch wenn die Prospekte verschiedener Anbieter zwar inhaltlich ähnlich strukturiert sind, da das Gesetz vorgibt, welche Angaben zu enthalten sind, werden die meisten von uns wohl nicht diese als Grundlage nutzen, um verschiedene ETFs miteinander zu vergleichen.

Wesentlichen Anlegerinformationen – Key Investor (Information) Document

Ebenfalls regulatorisch verpflichtend, jedoch deutlich komprimierter, sind die s.g. wesentlichen Anlegerinformationen. Im angelsächsischen Raum auch häufig mit dem Akronym KIID bzw. KID abgekürzt, kurz für Key Investor (Information) Document. Gemäß § 166 (4) KAGB i.V.m. Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 583/2010 darf das „Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger (…) ausgedruckt nicht länger als zwei DIN-A4-Seiten sein“.

Ziel ist, dass wir Anleger in die Lage versetzt werden können, „Art und Risiken des (…) Anlageproduktes zu verstehen und auf dieser Grundlage eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen“[5]. Im Gegensatz zum Verkaufsprospekt, sind die wesentlichen Anlegerinformationen auf wenige Seiten reduziert, aber ebenfalls in Prosa formuliert.

Das KAGB beschreibt in § 166 (2) KAGB welche Angaben mindestens enthalten sein müssen. Dazu zählen beispielsweise:

  1. Identität des Investmentvermögens und der für das Investmentvermögen zuständigen Behörde,
  2. kurze Beschreibung der Anlageziele und der Anlagepolitik,
  3. Risiko- und Ertragsprofil der Anlage,
  4. Kosten und Gebühren,
  5. bisherige Wertentwicklung und gegebenenfalls Performance-Szenarien,
  6. eine Erklärung darüber, dass die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik auf einer Internetseite veröffentlicht sind, wie die Internetseite lautet und dass auf Anfrage kostenlos eine Papierversion der Internetseite zur Verfügung gestellt wird; (…) und
  7. praktische Informationen und Querverweise.

Halb- bzw. Jahresberichte

Die Halb- bzw. Jahresberichte der ETFs sind ebenfalls regulatorische verpflichtend[6] uns zugänglich zu machen. Jeweils im Verkaufsprospekt und den wesentlichen Anlegerinformationen ist anzugeben, an welchen Stellen diese Berichte uns zugänglich gemacht werden – also beispielsweise, ob wir diese auf der Webseite des Anbieters abrufen können.

In diesen Berichten sind uns unter anderem Informationen zur Vermögensaufstellung, abgeschlossene Geschäfte sowie Anzahl und Wert der Anteile aufzuführen. Für Aktien-ETFs beispielsweise alle gehaltenen Aktien und auch eine sogenannte Ertrags- und Aufwandsrechnung zum bestimmten Stichtag – also welche Mittel dem Fonds zugeflossen oder entnommen wurden.

Factsheets – die „werbefreundliche“ Information

Neben den drei oben aufgeführten Informationsmöglichkeiten gibt es noch die bekannten „Factsheets“, diese sind jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern sind vereinfacht ausgedrückt „Marketing-Anzeigen“[7]. Dass es sich um Marketing- bzw. Werbeinformationen handelt, ist auf den Factsheets auch mehr oder weniger prominent ersichtlich – abhängig aber vom jeweiligen Anbieter.

Vanguard beispielsweise verwendet aktuell den Begriff „Marketinginformation“ und Amundi den Hinweis „Dieses Dokument ist Werbung“. iShares dagegen formuliert ausschließlich im Kleingedruckten, dass es sich um ein Marketingdokument handelt: „Die Angaben zu den aufgeführten Produkten in diesem Dokument dienen ausschließlich Informationszwecken.“

Factsheets – welche Informationen finden wir wo?

Die meisten ETF-Anbieter verwenden glücklicherweise eine ähnliche Struktur für deren Factsheets. Am Beispiel der nachhaltigen Indexreihe SRI von MSCI haben wir uns die Factsheets von Amundi, iShares und UBS angesehen und zeigen nachfolgend Gemeinsamkeiten und Unterschiede wesentlicher Inhalte auf.

Schematische Struktur von ETF Factsheets. Wie sind Factsheets aufgebaut?

Der Aufbau von Factsheets lässt sich meistens in drei Teile aufgliedern (siehe auch Grafik oben): Erstens der Header mit Informationen zum ETF-Emittenten, wie beispielsweise das Logo und Name, die Bezeichnung des ETFs und der Stand der Informationen mit Datumsangabe. Einige Anbieter heben bereits im Header deutlich hervor, dass es sich um Marketing-Informationen handelt. Vor allem Amundi und UBS sind hier besonders vorbildlich – siehe dazu auch unten stehende Abbildung.

Header (Kopfzeile) ausgewählter nachhaltiger ETF-Anbieter im Vergleich (Quelle: Eigene Darstellung basierend auf Factsheets von Amundi, UBS und iShares, Stand: Januar 2022)

Die wesentlichen Inhalte der Factsheets sind abhängig vom jeweiligen Anbieter unterschiedlich strukturiert. Typische Informationen sind beispielsweise das Anlageziel, wichtige Kennzahlen, die Wertentwicklung und auch die größten gehaltenen Positionen sowie die regionale Aufteilung der Aktien im ETF.

Schlussendlich befindet sich zuletzt noch das Kleingedruckte auf den Factsheets. Also die typischen Haftungsausschlüsse, weiterführende Informationen und regulatorische Hinweise.

Anlageziel / Kurzbeschreibung

Das Anlageziel des ETFs beschreibt in wenigen Sätzen, welchen Index der jeweilige ETF abbildet. Bei nachhaltigen Indizes finden wir dort auch teilweise erste Informationen dazu, in welche Branchen bzw. Aktivitäten von Unternehmen nicht investiert wird.

Die Formulierung unterscheidet sich bei den verschiedenen Anbietern meist nur minimal: Amundi beispielsweise „versucht, die Performance des jeweiligen Index so genau wie möglich nachzubilden“. iShares ist „bestrebt, die Performance eines Index nachzubilden“. Und UBS „strebt an, die Kurs- und Wertentwicklung des jeweiligen Index nachzubilden“. UBS erläutert zusätzlich noch, wie Grundsätzlich deren ETFs investieren, also „in Aktien, die im jeweiligen Index vertreten sind“ und auch, dass „die Gewichtung der jeweiligen Indexgewichtung entspricht“.

Einzig Amundi erwähnt beispielsweise die vom Fonds ausgeschlossenen Emittenten, also die Unternehmen, die in bestimmten Bereichen bzw. Branchen nicht aktiv sein dürfen. Bei iShares und UBS sucht man bisher noch vergeblich nach Angaben zum konkreten Nachhaltigkeitsansatz – siehe dazu auch unten stehende Abbildung.

ETF-Emittenten beschreiben das Anlageziel bzw. Beschreibung des Fonds unterschiedlich detailliert (Quelle: Eigene Darstellung basierend auf Factsheets von Amundi, UBS und iShares, Stand: Januar 2022)

Wer genau wissen möchte, welche Branchen oder Aktivitäten ausgeschlossen werden bzw. was den Index „nachhaltig“ macht. Findet entweder auf der Website der ETF-Anbieter teilweise weitere Informationen oder die verlässlichere Variante: Die Informationen der Quelle, also die des Indexanbieters. Da das mitunter sehr umfangreiche Dokumente sein können, haben wir hier eine Übersicht wichtiger Ausschlusskriterien ausgewählter nachhaltiger Indizes zusammengestellt.

Hauptmerkmale / Eckdaten

Darüber hinaus gibt es meist ebenfalls auf der ersten Seite eine Rubrik, die in tabellarischer Form wichtige Daten zum ETF zusammenfasst. Amundi nennt diese „Hauptmerkmale„, iShares „Eckdaten“ und UBS hat dafür zwar keine dedizierte Bezeichnung, aber dafür recht prominent unter der Beschreibung des Anlageziels dargestellt (siehe Abbilung unten). Bei anderen Anbietern wird dieser Bereich teilweise schlicht „Informationen“ (DWS) oder „Hauptmerkmale“ (Lyxor) genannt.

Unterschiedliche Darstellung und Ausgestaltung wichtiger Fonds-Informationen von ETFs (Quelle: Eigene Darstellung basierend auf Factsheets von Amundi, UBS und iShares, Stand: Januar 2022)

Dieser Bereich ist unserer Erfahrung nach für die meisten von uns besonders interessant, da dort wichtige Eigenschaften des ETFs aufgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise die Kosten, Replikationsmethode, Währung, Kennnummer oder das Fondsvolumen.

In der nachfolgenden Tabelle haben wir die häufigst genannten Kennzahlen kurz beschrieben und die verwendeten Begriffe dazu aufgeführt:

KennzahlenKurzbeschreibung
Laufende Kosten, Gesamtkostenquote, Pauschalgebühr, Total Expense Ratio (TER)Die gesamten Kosten, welche für die Auflagen und Verwaltung des ETFs anfallen und direkt vom Fondsvolumen beglichen werden und somit die Rendite des ETFs verringern können, obwohl wir als Anleger keine „Ausgaben“ feststellen.
Typische Gebühren die darunter fallen sind bspw. Administration, Verwaltung, Depotbankgebühr, Börsenzulassungsgebühr und unter Umständen auch Steuern des Fonds.
Wichtig: Für Privatanleger können weitere Kosten anfallen, die durch die TER nicht abgedeckt sind. Bspw. die Transaktionsgebühr durch den Broker (Bank), Depotführung (Bank), persönliche Steuern (Kapitalertragsteuer, …), usw.
Auflegedatum, LancierungsdatumDatum, in dem die Anteile des ETFs erstmalig ausgegeben wurden.
Replikationsmethode, Methodik, PortfoliomethodeWelche Art von Wertpapiere im Index gehalten werden bzw. wie der Index abgebildet wird.
Direkte (physische) vollständige Replikation: ETF investiert in alle Wertpapiere aus dem zugrundeliegenden Index.
Optimierte Nachbildung: ETF investiert in eine repräsentative Auswahl der Wertpapiere aus dem Index.
Indirekte (synthetische) Replikation: ETF versucht über s.g. Swap-Geschäfte die Performance des Index nachzubilden.
Gewinnverwendung, Ertragsverwendung, Ausschüttung, DividendenHinweis über die Verwendung der Ausschüttungen (Dividenden, Zinsen) im Fonds.
Thesaurierend, Wiederanlage: Ausschüttungen werden wieder angelegt.
Ausschüttend: Erträge werden an die Anleger ausgeschüttet.
Währung, BasiswährungWährung des ETFs.
Währung der AnteilsklasseWenn sich die Basiswährung und die Währung der Anteilsklasse unterscheiden, unterliegen Anleger einem Fremdwährungsrisiko.
ISIN (International Securities Identification Number) / WKN (Wertpapierkennnummer), WP-Nr.Die ISIN bzw. WKN ist eine eindeutig identifizierbare Nummer, die einem Wertpapier zugeordnet ist.
ISIN (International Security Identifikation Number) ist eine zwölfstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination, wobei die ersten zwei Buchstaben als Ländercode angegeben sind und häufig dem Fondsdomizil entsprechen.
WKN (Wertpapierkennnummer) ist eine sechsstellige Buchstaben-Zahlen-Komination, die in Deutschland verwendet wird.
Fondsvolumen, Fondsvermögen, NettovermögenGesamtheit der zum Fonds gehörenden Vermögenswerte. Eine Aufstellung der detaillierten Vermögenswerte in einem ETF sind im jeweiligen Halb- / Jahresbericht der Emittenten aufgeführt.
Domizil, GesellschaftssitzDas Land in dem der Fonds (ETF) aufgelegt wurde und welchen Gesetzen dieser unterstellt ist.
Häufige aufgeführte Kennzahlen auf Factsheets unterschiedlicher Anbieter nachhaltiger ETFs (Quelle: Eigene Recherche)

Wertentwicklung / Performance

Die (Wert-)Entwicklung oder Performance ist eine Kennziffer für den „Erfolg“ der im Fonds gehaltenen Vermögenswerte innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Diese Rendite wird für gewöhnlich als prozentuale Veränderung des Nettoinventarwerts der Anteilsklasse von einem zum anderen Jahresende berechnet. In der Regel werden sämtliche Kosten des Fonds (siehe: TER in Tabelle oben) abgezogen.

Hervorzuheben sind insbesondere zwei Themen, die häufig in diesem Bereich aufgeführt sind bzw. in Zusammenhang mit der Wertentwicklung stehen.

Zum einen der Vergleich der Wertentwicklung von Fonds und Benchmark. Hier sind vor allem die Unterschiede der Renditen von Fonds und Referenzindex relevant – also die s.g. Tracking Difference (auch: Nachbildungsunterschied). Also wie genau schafft es der Fonds den zugrundeliegenden Index nachzubilden.

Die absoluten Werte hingegen, beispielsweise der jährlichen Performance von unterschiedlichen Anbietern zu vergleichen, ist am Beispiel der drei „SRI-ETFs“ von Amundi, UBS und iShares nicht zielführend, da diese auf unterschiedlichen Referenzindizes basieren und deshalb beispielsweise auch unterschiedliche Titel enthalten können. Wenn jedoch verschiedene ETFs basierend auf demselben Refernezindex verglichen werden, kann diese Kennzahl besonders hilfreich sein.

Ein weiteres wichtiges Thema ist der s.g. Tracking Error, der wiederum basiert auf der Volatilität von Index und ETF ermittelt wird. Also wie stark die Schwankungen des Fonds um seinen Mittelwert pro Jahr sind. Von den gezeigten Anbietern haben ausschließlich UBS und Amundi diesen auf dem Fachtsheet aufgeführt. Bei iShares müssen wir dafür in den Jahresbericht schauen.

Wichtige Informationen / Hinweise – das „Kleingedruckte“

Zuletzt beinhalten ETF-Factsheets noch s.g. „Wichtige Informationen“ oder „Hinweise“ genannt. Dort finden wir in der Regel die regulatorisch notwendigen „Vorschriften“, die nach § 302 KAGB für Werbe-Anzeigen mit aufzuführen sind. Dazu zählt beispielsweise, dass „jederzeit darauf hingewiesen wird, dass ein Prospekt existiert und dass die wesentlichen Anlegerinformationen verfügbar sind.“

Informationen zur „Nachhaltigkeit“

Seit Anfang 2021 sind Finanzdienstleister verpflichtet, bestimmte Informationen zur Nachhaltigkeit offenzulegen – Stichwort: SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regime). Demnach können Produkte in drei Nachhaltigkeitskategorien eingeordnet werden.

Die meisten Anbieter kommen dieser Offenlegungspflicht bisher auf der Website nach. Auf den Factsheets zeigen nur wenige Emittenten die Klassifizierung in die verschiedenen Kategorien. Von den gezeigten drei hat UBS auf dem Factsheet die

In Factsheets von iShares nachhaltiger ETFs, werden zudem sogenannte „Nachhaltigkeitseigenschaften“ aufgeführt. Diese führen zwar keine detaillierten Informationen zu ausgeschlossenen Unternehmen oder Branchen auf, sondern Details und Beschreibungen zum ESG-Rating des ETFs.

Vor allem bei nachhaltigen ETFs sind die abzubildenden Indizes besonders wichtig. Da diese uns Informationen darüber geben, welche Branchen oder Aktivitäten beispielsweise ausgeschlossen werden. Nur auf vereinzelten Factsheets werden uns diese Informationen zur Verfügung gestellt.

Fazit

Zusammengefasst ist es vor allem wichtig zu verstehen, dass Factsheets genau genommen Werbung bzw. Marketinginformationen zu den jeweiligen Produkten sind.

Unter anderem deshalb werden diese Dokumente von den Anbietern unterschiedlich strukturiert und bekannte Kennzahlen auch teilweise unterschiedlich benannt. Vor allem hinsichtlich Nachhaltigkeitskriterien oder nach welchen Regeln der zugrundeliegende Index Unternehmen auswählt bzw. ausschließt, finden wir bisher leider sehr wenig bis mitunter auch gar keine Informationen auf den Fachtsheets nachhaltiger ETFs.

Factsheets können uns jedoch helfen einen ersten Überblick über das Finanzprodukt zu bekommen, um beispielsweise auf wenigen Seiten die wichtigsten Informationen sichten zu können. Um sicherzugehen, sollten wir vor einer etwaigen Kaufentscheidung trotzdem entweder die Webseiten der Anbieter und die dort aufgeführten Informationen sichten. Abhängig von der jeweiligen Kennzahl sind diese dort entweder aktueller oder bestimmte Angaben sind regulatorisch vorgegeben und deshalb für gewöhnlich ausschließlich auf den Websites zu finden.

Anmerkungen & Quellen

Daten und Informationen, Stand: 20.01.2022

Titelbild: Kelly Neil (Unsplash)

[1] BaFin (2021): Prospekte für Vermögensanlagen. https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/Prospekte/Vermoegensanlagen/prospektevermoegensanlagen_node.html

[2] Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB): https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/KAGB.pdf

[3] § 164 KAGB.

[4] BaFin: Wertpapierfonds auf einen Blick. https://www.bafin.de/dok/7849568

[5] § 166 (1) KAGB.

[6] § 107 (4) KAGB.

[7] VO (EU) 2019/1156. http://data.europa.eu/eli/reg/2019/1156/oj

Fehler entdeckt — Hinweis oder Frage loswerden?

Lass es mich gerne wissen und kontaktiere mich via: [email protected]

Ich versuche mich zeitnah bei Dir zu melden bzw. Deine Anmerkung(en) einzuarbeiten.

Vielen Dank!