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Viele nachhaltige ETFs großer Fondsanbieter werden ab Januar 2023 voraussichtlich herabgestuft. Von der vormals „dunkelgrünen“ Artikel 9 Variante auf „hellgrün“ Artikel 8. Haben Anbieter etwa festgestellt, dass Ihre angebotenen ETFs doch nicht so grün sind wie sie scheinen oder ist das der konservative Ansatz, um ab Januar mit einer neuen EU-Vorschrift im Einklang zu sein?

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