Vanguard bietet seit März 2021 die ersten eigenen nachhaltigen ETFs an: die ESG Global All Cap ETFs, welche das Ziel verfolgen, die Wertentwicklung des FTSE Global All Cap Choice Index nachzubilden[1].

Der FTSE Global All Cap Choice Index ist Teil der nachhaltigen Indexreihe Global Choice vom Londoner Indexanbieter FTSE Russels – einem Tochterunternehmen der London Stock Exchange Group (LSEG).

Wir haben uns die Indexregeln von FTSE zu der Global Choice Reihe genauer angesehen und versuchen in diesem Artikel folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welchen Nachhaltigkeitsansatz verfolgen FTSE Global Choice Indexlösungen?
  2. Welche Branchen / Geschäftsaktivitäten, in denen Unternehmen aktiv sind, werden im Detail ausgeschlossen?
  3. Ausschlusskriterien unterscheiden sich nach Elternindex | Was schließen Vanguard’s ESG Global All Cap ETFs aus?

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1. Welchen Nachhaltigkeitsansatz verfolgen FTSE Global Choice Indexlösungen?

Die FTSE Global Choice Indexserie basiert, gemäß den Grundprinzipien (dazu zählen zwei Dokumente: erstens die Grundregeln und zweitens die Ausschluss-Regeln[2-3]) vom August 2021, auf einem einfachen Filter bzw. Nachhaltigkeitsansatz, und zwar auf dem s.g. „Ausschlussprinzip“.

Das bedeutet, aus der Grundgesamtheit der Aktien aus dem Elternindex verbleiben die Unternehmen in der nachhaltigen Global Choice Indexvariante, welche nicht durch die vorgegebenen Regeln & Kriterien ausgeschlossen wurden (siehe dazu auch die unten aufgeführte vereinfachte schematische Darstellung).


Schematische Darstellung der FTSE Global Choice Index-Regeln und Ausschlusskriterien (Eigene Darstellung basierend auf [2])

Das bedeutet, aus der Grundgesamtheit der Vielzahl an Aktien aus dem Elternindex werden die Unternehmen ausgeschlossen, welche nicht den vorgegebenen Ausschlusskriterien entsprechen.

Durch diesen Nachhaltigkeitsansatz verbleiben automatisch weniger Titel im nachhaltigen Ableger, als im originären Elternindex. Konkret bleiben je nach Elternindex rund 85 % der Titel in der nachhaltigen Variante (siehe dazu auch unten stehende Tabelle mit der Anzahl der Positionen für eine Auswahl an FTSE Indizes und den Global Choice Varianten).

Am Beispiel des Elternindex FTSE Global All Cap (siehe zweite Spalte) bedeutet das: Der Elternindex FTSE Global All Cap Index beinhaltete 9122 Titel (Stand Datenblatt 31.08.2021), der nachhaltige FTSE Global All Cap Choice Index dagegen noch 7944 Titel. Also eine Reduzierung um 1178 (12,9 %) Aktien-Titel bzw. Unternehmen, welche durch die Ausschlusskriterien aussortiert wurden und nicht in der Global Choice Variante des FTSE Global All Cap enthalten sind.

[in Anzahl Titel]FTSE Global All Cap (Choice)FTSE Developed All Cap (Choice)FTSE Emerging All Cap (Choice)FTSE Developed Europe All Cap (Choice)
FTSE Elternindex9122569334291281
FTSE Global Choice Variante7944491230321051
Anteil Positionen in FTSE Global Choice Variante87,1 %86,3 %88,4 %82,1%
Anzahl der Positionen je Elternindex und Global Choice Variante (Stand: 31.08.2021)

Um aus der Grundgesamtheit der Titel im Elternindex, den nachhaltigen „Global Choice“ Index zu bilden, werden zum einen zwei verhaltensbezogene und zum anderen drei produktbezogene Ausschlusskategorien angewendet – mit jeweils unterschiedlichen Ausschlusskriterien:

Verhaltensbezogene Ausschlusskategorien:

  • Kontroversen
    • Verstöße gegen die UN Global Compact Prinzipien
  • Diversität
    • Nichterfüllung von Vielfalt und Chancengleichheit im Vorstand

Produktbezogene Ausschlusskategorien:

  • Nicht-erneuerbare Energie
    • Atomkraft bzw. Nuklear-/Kernenergie
    • Kohle
    • Öl & Gas
  • Suchtgüter
    • Erwachsenenunterhaltung
    • Alkohol
    • Glücksspiel
    • Tabak
  • Waffen
    • Chemische & biologische Waffen
    • Streumunition
    • Antipersonenminen
    • Nuklearwaffen
    • Konventionelle Waffen
    • Zivile Schusswaffen

2. Welche Branchen / Geschäftsaktivitäten, in denen Unternehmen aktiv sind, werden im Detail ausgeschlossen?

Die FTSE Global Choice Ausschluss-Regeln[3] beschreiben detailliert, welche Branchen und Geschäftsaktivitäten ausgeschlossen werden. Oder anders ausgedrückt: nach welchen Regeln und Prinzipien oder unter welchen Voraussetzungen werden die einzelnen Ausschlusskriterien angewendet.

Im Folgenden sind die einzelnen Ausschlusskriterien detailliert beschrieben, welche auf FTSE’s aktuellen Ausschluss-Regeln[3] vom August 2021 basieren. Die unten stehende Abbildung zeigt die wesentlichen Merkmale und Ausschluss-Prinzipien der FTSE Global Choice Indexreihe.


FTSE Global Choice Ausschlusskriterien im Detail (Eigene Darstellung basierend auf [2-3], Stand: 31.08.2021)

Verhaltensbezogener Ausschluss

Die zwei verhaltensbezogenen Ausschlusskategorien Kontroversen und Diversität sind im Vergleich zu den produktbezogenen weniger umfangreich.

Kontroversen

Unter der Kategorie Kontroversen werden Verstöße gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact[4] subsumiert. Unternehmen, die gegen eine oder mehrere Prinzipien verstoßen, werden ausgeschlossen. Zu den 10 Prinzipien gehören beispielsweise Themen wie der Schutz der Menschenrechte, Einhaltung von Arbeitsnormen und Umweltbewusstsein sowie die Korruptionsprävention.

Diversität

In der Kategorie Diversität wird von Unternehmen, die Vielfalt und Chancengleichheit im Vorstand erwartet. Das bedeutet, es müssen mindestens zwei von drei s.g. Diversitätskriterien erfüllt sein, dazu zählen:

  1. Mindestens eine Frau im Vorstand / auf Vorstandsebene
  2. (Schriftliche) Richtlinien / Anweisungen zum Thema Diversität
  3. (Implementierte) Management Systeme zu Diversität

Produktbezogener Ausschluss

Die drei produktbezogenen Ausschlusskategorien sind jeweils nochmals unterteilt in insgesamt 13 unterschiedliche Ausschlusskriterien

Nicht-erneuerbare Energien

Atomkraft

Im Bereich der Atomenergie werden alle Unternehmen ausgeschlossen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und Belieferung von Kernkraftwerken stehen. Aber auch, wenn die Entwicklung, Verarbeitung und Vertrieb von Komponenten und Anlagen für die Kernerzeugung verfolgt wird. Dazu zählen unter anderem die Stromerzeugung aus Atomenergie sowie der Abbau und auch die Verarbeitung von Uran.

Kohle

Fossile Energieträger werden ebenfalls ausgeschlossen, zum einen Unternehmen, die nachweislich oder wahrscheinlich Reserven an Kohle, Öl oder Gas besitzen.

Und zum anderen Unternehmen, deren spezifische Hauptgeschäftsaktivitäten – also der Hauptteil der Umsätze – aus dem Abbau oder Erforschung von Kohle stammen und damit in FTSE’s eigener Sektorklassifizierung im Subsektor Kohle (ICB-Code: 60101040) zugeordnet ist.

Ausgenommen davon ist die Stromerzeugung oder Handel mit Kohle.

Öl & Gas

Zusätzlich werden bei Energie aus Öl & Gas alle Unternehmen ausgeschlossen, deren Hauptgeschäftsaktivitäten in einem von 6 Subsektoren liegen, bzw. FTSE die Unternehmen in eine der folgenden 6 Subsektoren einordnet:

  1. Rohölproduktion (ICB-Code: 60101010)
  2. Ölraffination und -vermarktung (ICB-Code: 60101020)
  3. Ölausrüstung und Dienstleistungen (ICB-Code: 60101030)
  4. Offshore-Bohrungen und andere Dienstleistungen (ICB-Code: 60101015)
  5. Pipelines (ICB-Code: 60101035)
  6. Integrierte Öl- und Gasunternehmen (ICB-Code: 60101000)

Jedes Unternehmen wird von FTSE gemäß eigener Industry Classification Benchmark (ICB) einem Subsektor zugewiesen, basierend auf den/m Geschäftsfeld/ern mit dem größten Umsatzanteil[7]. Wir haben von FTSE die offizielle deutsche Übersetzung der ICB-Codes erhalten und verwenden in diesem Artikel die offiziellen Bezeichnungen mit Stand August 2021.

Nicht ausgeschlossen, werden Unternehmen, die zwar Aktivitäten in eine der 6 Subsektoren nachgehen, aber nicht in diesen zugeordnet sind sowie weniger als 50 % Umsätze daraus erzielen. Bedeutet vereinfacht, Unternehmen die nicht von FTSE in einer dieser ausgeschlossenen Subsektoren eingeordnet wurde oder wenn Unternehmen weniger als 50 % Umsatzerlöse aus diesen Aktivitäten erzielen, werden diese nicht ausgeschlossen!

Darüber hinaus zielen die Ausschlusskriterien bei Öl und Gas nicht auf die Stromerzeugung und Handel bzw. Vertrieb von fossiler Energie ab.

Suchtgüter

Erwachsenenunterhaltung

In der Kategorie der Suchtgüter werden Aktivitäten der Erwachsenen-Unterhaltung ausgeschlossen. Das bedeutet Unternehmen, die Inhalte produzieren, vertreiben oder zusammenstellen – wie beispielsweise Print-Medien, TV-Programme, Webseiten, Streaming-Angebote, Nachtclubs, aber auch Filme und andere Online-Inhalte.

Alkohol

Bei den alkoholischen Getränken, werden zum einen die Unternehmen ausgeschlossen, die Getränke für den Konsum herstellen. Und zum anderen, wenn die Unternehmen dem Subsektor Brennereien und Winzereien (ICB-Code: 45101015) zugeordnet sind. Und auch wenn die Unternehmen nicht dem Sektor zugewiesen sind, aber nachweislich aktiv in diesem Sektor sind, werden diese ausgeschlossen.

Glücksspiel

Im Bereich Glücksspiel werden alle Unternehmen ausgeschlossen, die in den Betrieb von Glücksspiel involviert sind. Dazu zählen zum einen physische Glücksspieleinrichtungen, wie beispielsweise Wettbüros, aber auch der Online-Glücksspielbetrieb. Die Herstellung von Glücksspielautomaten bzw. Geräten, Hardware und Software wird ebenfalls ausgeschlossen.

Dazu zählen auch Unternehmen, die nach FTSE dem Subsektor Casino und Glücksspiel (ICB-Code: 40501020) zugeordnet sind oder wenn Unternehmen in diesem Sektor aktiv sind.

Tabak

Und zuletzt werden in der Kategorie Suchtgüter Aktivitäten im Zusammenhang mit Tabak ausgeschlossen. Also Hersteller von Tabakerzeugnissen jeglicher Art und auch elektronische Zigaretten oder auch s.g. „elektronische Nikotinabgabesysteme“ (ENDS). Dazu zählen ebenfalls Unternehmen, die gemäß FTSE in einer der zwei Subsektoren Tabak (ICB-Code: 45103010) und Cannabishersteller (ICB-Code: 20103020) zugeordnet oder aktiv sind.

Waffen

Chemische & biologische Waffen

In der Kategorie der Waffen werden chemische & biologische Waffen ausgeschlossen. Dazu zählen Unternehmen, die Hersteller von chemischen oder biologischen Waffen, den zugehörigen Komponenten oder Ausrüstung sind – und das schließt ebenfalls die dazugehörige Munition ein.

Streumunition

Auch Streumunition wird ausgeschlossen. Das bedeutet, Unternehmen, die Hersteller von Streumunition gemäß dem Übereinkommen über Streumunition (s.g. „Oslo-Übereinkommen“[6]) sind oder Komponenten und Dienstleistungen für Streumunition bereitstellen.

Antipersonenminen

Ebenfalls ausgeschlossen werden Hersteller von s.g. Antipersonenminen gemäß Übereinkommen vom 18. September 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“)[5] oder Hersteller von spezifischen oder kritischen Komponenten davon. Das Auswärtige Amt[5] beschreibt die Ottawa-Konvention als das „zentrale Vertragswerk zur weltweiten Ächtung von Antipersonenminen“ und hat demnach „entscheidend zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts beigetragen“.

Nuklearwaffen

Im Bereich nuklearer Waffen werden Unternehmen ausgeschlossen, die Hersteller von Atomwaffen oder entsprechenden Komponenten sind. Dazu gehören auch Unternehmen, die Transportsysteme herstellen wie beispielsweise U-Boote oder auch IT-Dienstleistungen und Wartungen anbieten.

Konventionelle Waffen

Im Bereich der konventionellen militärischen Waffen, werden alle Hersteller von Kriegswaffen, Komponenten und Munition ausgeschlossen. Und auch Unternehmen die Personal für das Militär bereitstellen, beispielsweise für Kampfeinsätze.

Ausgenommen davon sind Unternehmen, die ausschließlich s.g. nicht-tödliche militärische Geräte oder Nahkampf-Ausrüstung herstellen – dazu zählen beispielsweise Schutzausrüstungen oder Kommunikationssysteme, Fahrzeuge sowie Ziel- und Lenksysteme.

Zivile Schusswaffen

Im Bereich der zivilen Schusswaffen, werden alle Unternehmen ausgeschlossen, die als Hersteller ziviler Schusswaffen und entsprechender Munition klassifiziert sind. Ausgenommen davon sind grundsätzlich Einzelhändler, die zivile Schusswaffen vertreiben.

Ausnahmen der Ausschlusskriterien

Alle Unternehmen, die nicht durch eine dieser 14 Ausschlusskriterien aussortiert wurden, können grundsätzlich für die Global Choice Indexreihe zulässig sein.

Jedoch gibt es wesentliche Einschränkungen: FTSE beschreibt, für welche Unternehmen und unter welchen Bedingungen die gezeigten Ausschlusskriterien nicht zutreffen – also Unternehmen aus der Indexperspektive als nachhaltig eingestuft werden, obwohl unter bestimmten Gesichtspunkten die Ausschlusskriterien nicht erfüllt scheinen.

Erstens, für Konzerne oder Muttergesellschaften, deren Tochterunternehmen, welches nach den Kriterien zwar ausgeschlossen wird. Aber wenn die Muttergesellschaft zu weniger als 50 % Anteilseigner ist, betrifft das nicht den Konzern. Bedeutet konkret: die Muttergesellschaft darf im Global Choice Index bleiben, obwohl das Tochterunternehmen – aber nur zu weniger als 50 % beteiligt – gemäß Kriterien ausgeschlossen wird.

Und zweitens, Finanzinstitute (bspw. Banken, Vermögensverwalter und Versicherungen), die in ausgeschlossene Unternehmen investieren oder Kredite für diese vergeben, sind ebenfalls von den Ausschlusskriterien nicht betroffen.

3. Ausschlusskriterien unterscheiden sich nach Elternindex | Was schließen Vanguard’s ESG Global All Cap ETFs aus?

Diese 5 Kategorien und darunter liegenden Ausschlusskriterien werden wiederum zu 10 separaten Ausschlussthemen zusammengefasst. Abhängig vom jeweiligen Global Choice Index, werden verschiedene Ausschlussthemen angewendet bzw. unterschiedliche Kriterien ausgeschlossen – siehe dazu auch unten stehende Abbildung zu den verschiedenen Ausschlussthemen je Global Choice Index.


FTSE Ausschlusskriterien verschiedener Global Choice Elternindizes (Eigene Darstellung basierend auf [3], Stand: 31.08.2021)

Die „strengsten“ Indizes – aktuell der Global All Cap ex US Choice und US All Cap Choice – schließen alle 10 Themen aus bzw. alle 5 Kategorien und damit auch alle 15 Kriterien.

Die „am wenigsten nachhaltigen“ Indizes – aktuell mehr als zehn FTSE Indizes – schließen ausschließlich 4 Themen aus, das bedeutet konkret: nur die Kategorie Kontroversen und in der Kategorie Waffen drei von sechs kontroverse Ausschlusskriterien (siehe Abbildung oben).

Vanguard ESG Global All Cap ETFs verwenden 4 von 5 Ausschlusskriterien

Der FTSE Global All Cap Choice Index – der Referenzindex für die Vanguard ESG Global All Cap ETFs (ausschüttende und thesaurierende Variante) – verwendet aktuell 4 der 5 Ausschlusskategorien bzw. alle Kriterien bis auf Vielfalt & Chancengleichheit im Vorstand in der Kategorie Diversität. Und ist damit im Vergleich zu den über 20 übrigen Indizes, welche die Global Choice Nachhaltigkeitsregeln als Basis verwenden, eher im „nachhaltigeren“ bzw. „strikteren“ Spektrum der „Nachhaltigkeit“ einzuordnen.

Wie in der Tabelle in Abschnitt 2 bereits gezeigt, sorgen die Ausschlusskriterien für fast 13 % weniger Titel in der nachhaltigen FTSE Global All Cap Choice Indexvariante als im jeweiligen Elternindex.

Fazit

Zusammengefasst sind FTSE’s Indexregeln und die dazugehörigen Ausschlusslisten der Global Choice Indexserie ein sehr einfacher Nachhaltigkeitsansatz – der ausschließlich Unternehmen, basierend auf Geschäftsaktivitäten oder Zuordnungen zu Subsektoren aussortiert. Darüber hinaus beinhaltet der FTSE Global All Cap Choice Index – also der Referenzindex für die zwei aktuell von Vanguard angebotenen ESG Global All Cap ETFs, weltweit über 7000 Unternehmen – und ist damit einer der größten nachhaltigen ETFs, gemessen an der Anzahl der Positionen und globalen Abdeckung.

Im Vergleich zu MSCI’s nachhaltigen Indexlösungen, sind die ESG Global All Cap ETFs von Vanguard bzw. die FTSE Global All Cap Choice Indizes wahrscheinlich zwischen den MSCI SRI und ESG Leaders Indizes einzuordnen. Vor allem bei Betrachtung der ausgeschlossenen Geschäftsaktivitäten.

Der MSCI SRI Index schließt im Gegensatz zum FTSE Global All Cap Choice Index zusätzlich noch „genetisch modifizierte Organismen“ aus und ist – rein qualitativ betrachtet – bei einigen fossilen Energieträgern etwas strikter.

Der MSCI ESG Leaders Index dagegen, schließt aktuell keine Erwachsenenunterhaltung aus. Die MSCI SRI und FTSE Global All Cap Choice Indizes dagegen schon.

Auch wenn der Vergleich zwischen den nachhaltigen Indexlösungen verschiedener Anbieter (hier: MSCI und FTSE) auf den ersten Blick viele Ähnlichkeiten aufweist, ist das ausschließlich ein grober Vergleich. MSCI beispielsweise, konzentriert sich häufig auf s.g. Umsatzschwellen in einzelnen Ausschlusskriterien und ist damit teilweise deutlich strenger. FTSE dagegen bei einigen Kriterien auf die eigene Subsektor-Klassifizierung von Unternehmen, die darauf basiert, ob Unternehmen ihre Haupteinnahmen in einem Bereich erzielen. Darüber hinaus verwendet MSCI bei einigen nachhaltigen Indexvarianten noch den s.g. Best-in-Class-Ansatz basierend auf eigenen ESG-Ratings, was die Anzahl der Positionen nochmals deutlich reduziert.

Wer sich im Detail für einen Vergleich interessiert, muss wohl oder übel die detaillierten Ausschlusskriterien vergleichen und mit den persönlichen Nachhaltigkeitsansprüchen abgleichen. Nur so lässt sich wahrscheinlich eine fundierte Entscheidung für oder gegen bestimmte nachhaltige Indexlösungen treffen.

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Anmerkungen & Quellen


Daten und Informationen, Stand: 15.09.2021

Titelbild: kazuend on Unsplash

[1] Vanguard (2021). Datenblatt Vanguard ESG Global All Cap UCITS ETF (31.08.2021).
https://fund-docs.vanguard.com/ESG_Global_All_Cap_UCITS_ETF_USD_Accumulating_9470_EU_GERMAN_GE.pdf
https://fund-docs.vanguard.com/ESG_Global_All_Cap_UCITS_ETF_USD_Distributing_9471_EU_GERMAN_GE.pdf

[2] FTSE Global Choice Index Series v2.5. Ground Rules (August 2021).
https://research.ftserussell.com/products/downloads/FTSE_Global_Choice_Index_Series_Ground_Rules.pdf

[3] FTSE Russel Guide to the Construction and Maintenance of FTSE Exclusion Lists v1.0. Methodology Documentation (August 2021).
https://research.ftserussell.com/products/downloads/Guide_to_the_Construction_and_Maintenance_of_FTSE_Exclusion_Lists.pdf

[4] 10 UN Global Compact Prinzipien.
https://www.unglobalcompact.org/what-is-gc/mission/principles

[5] Auswärtiges Amt. Ächtung von Antipersonenminen. Artikel (15.07.2021).
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/abruestung-ruestungskontrolle/-/204764

[6] Auswärtiges Amt. Ächtung von Streumunition. Artikel (15.07.2021).
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/abruestung-ruestungskontrolle/uebersicht-konvalles-node/streumunition-node

[7] FTSE Industry Classification Benchmark (Equity) v3.8. Ground Rules (Juni 2021).
https://research.ftserussell.com/products/downloads/ICB_Rules_new.pdf