Kategorie: ESG&SRI Index-Reihe

  • MSCI ESG Leaders

    MSCI ESG Leaders

    Kurzgefasst

    MSCI ESG Leaders Indizes verfolgen das Ziel, Unternehmen mit hohen MSCI ESG-Ratings in einzelnen Sektoren aufzunehmen und erfordern von Unternehmen[1]:

    • MSCI ESG Ratings von BB oder höher,
    • MSCI ESG Controversies Score von 3 oder höher,
    • dürfen keine Verbindung zu kontroversen und atomaren Waffen oder
    • dürfen keine Umsatzerlöse mit Atomkraft, Kohle, Öl & Gas, Alkohol, Glücksspiel, Tabak und konventionellen Waffen.

    Index-Regeln

    Factsheets

    Nachhaltigkeitsansatz

    Der Nachhaltigkeitsansatz von ETFs (bzw. Indizes) beschreibt, welche Regeln und Prinzipien Anwendung finden, um aus dem Elternindex eine nachhaltige Variante zu erstellen.

    Die MSCI ESG Leaders Indizes basieren aktuell auf einem zweistufigen Nachhaltigkeitsansatz. Im ersten Schritt werden bestimmte MSCI ESG- und Kontroversen-Ratings gefordert und festgelegte Branchen und Aktivitäten von Unternehmen werden vom Elternindex (bspw. MSCI World) ausgeschlossen. Im zweiten Schritt werden durch das s.g. Best-in-Class-Prinzip die Unternehmen ausgewählt, die sich innerhalb der 50 % Grenze der gesamten Marktkapitalisierung je Sektor befinden.


    1. Ausschlusskriterien

    Folgende Branchen bzw. Aktivitäten von Unternehmen werden für den nachhaltigen Index nicht zugelassen:

    Atomkraft

    • Unternehmen, die 10 % oder mehr Umsatz aus dem Besitz oder Betrieb von Atomkraftanlagen erzielen.

    Kohle

    • Unternehmen, die 5 % oder mehr Gesamtumsatz aus dem Abbau von Kraftwerkskohle und Vertrieb an externe Parteien erzielen.
    • Unternehmen, die 5 % oder mehr Umsatz (entweder gemeldet oder geschätzt) aus der Stromerzeugung von Kraftwerkskohle erzielen.
    • Ausgeschlossen sind: Einnahmen aus metallurgischer Kohle; Kohle, die für die interne Stromerzeugung verwendet werden; unternehmensinterne Verkäufe geförderter Kraftwerkskohle und Einnahmen aus dem Kohlehandel.

    Öl & Gas

    • Unternehmen, mit 5 % oder mehr Gesamtumsatz aus der Förderung von Öl & Gas.
    • Ausgenommen davon ist die konventionelle Öl- und Gasförderung.

    Alkohol

    • Unternehmen, mit 10 % oder mehr Umsatz aus der Produktion von alkoholischen und verwandten Produkten.

    Glücksspiel

    • Unternehmen, mit 10 % oder mehr Umsatz aus dem Besitz oder Betrieb von Glücksspiel-verwandten Geschäftsaktivitäten.

    Tabak

    • Unternehmen, mit 5 % oder mehr Umsatz aus der Produktion von Tabakprodukten.
    • Unternehmen, die 15 % oder mehr Gesamtumsatz aus Produktion, Vertrieb, Handel, Lieferung oder auch Lizenzierung von Tabakprodukten erzielen.

    Atomwaffen

    • Unternehmen die im Bereich atomarer Waffen bzw. nuklearer Rüstung „Hersteller“ nuklearer Waffen, Komponenten und Trägerplattformen sind oder wenn diese unterstützende Dienstleistungen anbieten, werden ausgeschlossen.
    • Unabhängig davon, ob die Produkte ausschließlich oder auch für andere Zwecke der nuklearen Rüstungsbranche verwendet werden können.

    Kontroverse Waffen

    Konventionelle Waffen

    • Unternehmen, die 10 % oder mehr Umsatz aus der Produktion von konventionellen Waffen (inkl. Komponenten) erzielen.

    Zivile Schusswaffen

    • Unternehmen, mit 5 % oder mehr Umsatz aus der Produktion von Schusswaffen und Kleinwaffenmunition.
    • Alle Unternehmen, die 15 % oder mehr Gesamtumsatz aus der Produktion und dem Vertrieb (Einzel- und Großhandel) mit Schusswaffen und Kleinwaffenmunition für den zivlen Gebrauch erzielen.
    • Ausgenommen davon sind Hersteller von zivilen Schusswaffen für das Militär, Regierung oder Strafverfolgung.

    MSCI ESG-Rating

    • Unternehmen müssen mindestens ein MSCI ESG-Rating von „BB“ oder höher vorweisen.

    MSCI ESG-Kontroversen-Score


    2. Best-in-Class Prinzip

    Der Best-in-Class-Ansatz der MSCI ESG Leaders Indizes wird für alle nach den Ausschlusskriterien übrig gebliebenen Unternehmen angewendet. Um Unternehmen mit höchsten ESG-Bewertungen je Sektor in der nachhaltigen Index-Variante aufzunehmen.

    Dazu werden zunächst die Unternehmen nach Sektor gruppiert (1) und innerhalb eines Sektors nach ESG-Rating, ESG-Trend und Marktkapitalisierung sortiert (2), um dann daraus die Unternehmen auszuwählen (3), bis 50 % der Marktkapitalisierung je Sektor erreicht ist.

    Gruppierung nach GICS®-Sektor
    Die Klassifizierung von einzelnen Unternehmen in einzelne Sektoren erfolgt bei MSCI durch den eigenen Global Industry Classification Standard (GICS®). Insgesamt gibt es aktuell elf Sektoren:

    1. Energie (Energy)
    2. Material (Materials)
    3. Industrieunternehmen (Industrials)
    4. Nicht-Basiskonsumgüter (Consumer Discretionary)
    5. Basiskonsumgüter (Consumer Staples)
    6. Gesundheitswesen (Health Care)
    7. Finanzen (Financials)
    8. Informationstechnologie (Information Technology)
    9. Kommunikationsdienste (Communication Services)
    10. Versorgungsunternehmen (Utilities)
    11. Immobilien (Real Estate)

    2. Sortierung der Titel innerhalb eines Sektors

    Innerhalb eines Sektors werden die Titel im Wesentlichen nach drei Kriterien priorisiert:

    a. ESG-Rating

    Als höchste Priorität gilt das MSCI ESG-Rating. Beste ESG-Ratings werden höher priorisiert und stehen an oberster Stelle der Sortierung.

    b. ESG-Trend

    Der ESG-Trend reicht von positiv (höchste Priorisierung), über neutral bis negativ (niedrigste Priorisierung). MSCI definiert ESG-Trend als Veränderung des MSCI ESG-Ratings seit der letzten Überprüfung des ESG-Ratings je Unternehmen. Wenn sich beispielsweise das ESG-Rating eines Unternehmens seit der letzten Überprüfung nicht veränderte, wird das als neutraler ESG-Trend eingestuft.

    Wenn zwei Unternehmen identische MSCI ESG-Ratings haben, wird das Unternehmen mit „besserem“ ESG-Trend höher priorisiert. Im Fall von zwei Unternehmen mit gleichem ESG-Rating und ESG-Trend werden spezifische Sonderregeln angewendet. Abhängig davon, ob das oder die Unternehmen bereits Teil vom ESG Leaders Index war(en).

    c. Marktkapitalisierung

    Das letzte Kriterium, welches die Rangordnung von Unternehmen innerhalb eines Sektors beeinflusst, ist die Marktkapitalisierung. Höhere Marktkapitalisierungen werden bevorzugt und höher priorisiert. Das bedeutet, bei zwei Unternehmen mit gleichem ESG-Rating und -Trend, wird das Unternehmen mit höherer Marktkapitalisierung höher eingestuft.

    3. Auswahl der Unternehmen bis 50 % Marktkapitalisierung

    Nachdem die Reihenfolge der Unternehmen innerhalb eines Sektors festgelegt wurde, werden bei der MSCI ESG Leaders Serie die Unternehmen ausgewählt, welche sich innerhalb der 50 % Grenze der gesamten Marktkapitalisierung je Sektor befinden.

    Da die Auswahl in relativen Werten zur Marktkapitalisierung je Sektor erfolgt, wird damit eine sehr ähnliche Sektordiversifikation (nach Marktkapitalisierung) wie die des zugrundeliegenden Elternindex erreicht.


    3. MSCI Extended ESG Leaders Variante

    Die MSCI Extended ESG Leaders Indizes sind eine Art „Derivat“ der MSCI ESG Leaders Indizes. Die Extended-Variante basiert auf dem MSCI ESG Leaders Index und schließt Unternehmen aus, die zusätzlich unter folgende Ausschlusskriterien fallen:

    Hersteller von zivilen Schusswaffen oder dazu in Verbindung stehende

    • Unternehmen, die als „Hersteller“ von Schusswaffen oder Kleinwaffenmunition für den zivilen Markt klassifiziert sind.
    • Ausgenommen davon sind Unternehmen, die Hersteller für das Militär, Regierung und Strafverfolgung sind.
    • Unternehmen, mit 5 % oder mehr Umsatz aus dem Vertrieb (Groß- oder Einzelhandel) von Schusswaffen oder Kleinwaffenmunition.
    • Unternehmen, die mehr als 20 Mio. USD Umsatz mit zivilen Schusswaffen oder verwandten Produkten erzielen.

    Quellen


    [1]
     MSCI ESG Leaders Index Methodology Januar 2024. https://www.msci.com/documents/10199/ead0ff4d-e776-b418-b6fa-581a2ff82d30

  • MSCI Select ESG Screened

    MSCI Select ESG Screened

    Kurzgefasst

    MSCI Select ESG Screened Indizes verfolgen das Ziel, die Wertentwicklung einer nach Marktkapitalisierung gewichteten Anlagestrategie abzubilden und schließen Unternehmen aus[1]:

    • Mit Verbindung zu kontroversen, zivilen und atomaren Waffen sowie Tabak,
    • mit Umsatzerlösen aus fossilen Brennstoffen oder Kraftwerkskohle,
    • mit einem MSCI ESG Rating von „CCC“,
    • die in schwerwiegende Kontroversen involviert sind oder
    • die gegen die Prinzipien des Global Compacts der Vereinten Nationen (UN) verstoßen.

    Index-Regeln

    Factsheets

    Nachhaltigkeitsansatz


    Der Nachhaltigkeitsansatz von ETFs (bzw. Indizes) beschreibt, welche Regeln und Prinzipien Anwendung finden, um aus dem Elternindex eine nachhaltige Variante zu erstellen.

    Die MSCI Select ESG Screened Indizes werden aktuell für 11 Aktienindizes angeboten und basieren auf 10 Ausschlusskriterien. Wenn eines dieser Kriterien von Unternehmen im Elternindex (bspw. MSCI World) nicht erfüllt ist, werden diese Titel ausgeschlossen und sind deshalb in der nachhaltigen Index-Variante (bspw. MSCI World Select ESG Screened) nicht enthalten.


    1. Ausschlusskriterien

    Folgende Branchen bzw. Aktivitäten von Unternehmen werden für den nachhaltigen Index nicht zugelassen:

    MSCI ESG Rating

    • Unternehmen mit einem MSCI ESG Rating von „CCC“ werden ausgeschlossen.
    • Ebenfalls ausgeschlossen werden Unternehmen ohne MSCI ESG Rating.

    Energie aus Kohle

    • Alle Unternehmen, die 5 % oder mehr Umsatz (entweder gemeldet oder geschätzt) aus der Verstromung von Kraftwerkskohle erzielen.

    Fossile Brennstoffe

    • Alle Unternehmen, die 5 % oder mehr Gesamtumsatz (entweder gemeldet oder geschätzt) aus dem Abbau von Kraftwerkskohle und unkonventionelle Öl- und Gasförderung.
      • Kraftwerkskohle: Umsätze aus dem Abbau von Kraftwerkskohle (einschließlich Steinkohle, Braunkohle und Kesselkohle) und der Verkauf an externe Parteien.
        Ausgenommen davon sind Einnahmen aus metallurgischer Kohle; Kohle, die für die interne Stromerzeugung verwendet werden, unternehmensinterne Verkäufe geförderter Kraftwerkskohle und Einnahmen aus dem Kohlehandel.
      • Unkonventionelle Öl- und Gasförderung: Umsätze aus Ölsand.
        Ausgenommen davon ist die konventionelle Öl- und Gasförderung, dazu zählt bspw. die arktische On- und Offshore-Förderung, oder auch die Tief- und Flachwasser-Förderung.

    Tabak

    • Ausgeschlossen werden jegliche Unternehmen, die als s.g. Tabakproduzent klassifiziert sind.
    • Unternehmen, die 5 % oder mehr ihres Gesamtumsatzes aus Produktion, Vertrieb, Handel, Lieferung oder auch Lizenzierung von Tabakprodukten erzielen.

    Atomwaffen

    • Unternehmen, die Hersteller von nuklearen Sprengköpfen, Raketen, Trägerplattformen und Komponenten sind oder wenn diese unterstützende Dienstleistungen anbieten, werden ausgeschlossen.
    • Unabhängig davon, ob die Produkte ausschließlich oder auch für andere Zwecke der nuklearen Rüstungsbranche verwendet werden können.

    Kontroverse Waffen

    Konventionelle Waffen

    • Alle Unternehmen, die 5 % oder mehr Umsatz aus der Herstellung von konventionellen Waffen und entsprechenden Komponenten erzielen.
    • Alle Unternehmen, die 10 % oder mehr ihres Gesamtumsatzes mit Waffensystemen, Komponenten und unterstützenden Dienstleistungen erzielen.

    Zivile Schusswaffen

    • Alle als „Hersteller“ von zivilen Schusswaffen klassifizierte Unternehmen werden ausgeschlossen, dazu zählt auch die Herstellung von Munition.
    • Alle Unternehmen, die 5 % oder mehr Gesamtumsatz aus der Herstellung und dem Vertrieb (Einzel- oder Großhandel) mit den Produkten aus der zivilen Rüstungsbranche erzielen.
    • Ausgenommen davon sind hingegen Hersteller von zivilen Schusswaffen für das Militär, Regierung oder Strafverfolgung.

    MSCI ESG-Kontroversen-Score (NEU seit 08/2022)

    • Unternehmen müssen mindestens ein MSCI ESG Controversies Score von 1 oder höher vorweisen.
    • Umgekehrt werden Unternehmen mit einem Score von 0 ausgeschlossen.
    • Fehlende Kontroversen-Scores bzw. Unternehmen, die nicht von MSCI bewertet wurden, werden ebenfalls ausgeschlossen.

    UN Global Compact

    • Alle Unternehmen, die gegen die Prinzipien des UN Global Compacts verstoßen, werden ausgeschlossen. Zu den 10 Prinzipien gehören Themen wie der Schutz der Menschenrechte, Einhaltung von Arbeitsnormen und Umweltbewusstsein sowie die Korruptionsprävention[2].

    Quellen

    [1] MSCI Select ESG Screened Index Methodology August 2022. https://www.msci.com/eqb/methodology/meth_docs/MSCI_Select_ESG_Screened_Indexes_Methodology_August2022.pdf

    [2] 10 Prinzipien der UN Global Compact. https://www.unglobalcompact.org/what-is-gc/mission/principles

  • MSCI ESG Screened

    MSCI ESG Screened

    Kurzgefasst

    MSCI ESG Screened Indizes verfolgen das Ziel, die Wertentwicklung einer nach Marktkapitalisierung gewichteten Anlagestrategie abzubilden und schließt Unternehmen aus[1]:

    • Mit Verbindung zu kontroversen, zivilen und atomaren Waffen sowie Tabak haben,
    • mit Umsatzerlösen aus Kraftwerkskohle oder Ölsand-Gewinnung oder
    • die gegen die Prinzipien des Global Compacts der Vereinten Nationen (UN) verstoßen.

    Index-Regeln

    Factsheets

    Nachhaltigkeitsansatz

    Der Nachhaltigkeitsansatz von ETFs (bzw. Indizes) beschreibt, welche Regeln und Prinzipien Anwendung finden, um aus dem Elternindex eine nachhaltige Variante zu erstellen.

    Die MSCI ESG Screened Indizes basieren aktuell allein auf einfachen Ausschlusskriterien, d. h. von MSCI festgelegte Branchen oder Aktivitäten von Unternehmen werden vom Elternindex (bspw. MSCI World) ausgeschlossen und sind deshalb in der nachhaltigen Index-Variante (bspw. MSCI World ESG Screened) nicht enthalten.


    1. Ausschlusskriterien

    Folgende Branchen bzw. Aktivitäten von Unternehmen werden für den nachhaltigen Index nicht zugelassen:

    Energie aus Kohle

    • Alle Unternehmen, die 5 % oder mehr Umsatz (entweder gemeldet oder geschätzt) aus der Verstromung von Kraftwerkskohle erzielen.

    Fossile Brennstoffe

    • Alle Unternehmen, die 5 % oder mehr Gesamtumsatz (entweder gemeldet oder geschätzt) aus dem Abbau von Kraftwerkskohle und unkonventionelle Öl- und Gasförderung.
      • Kraftwerkskohle: Umsätze aus dem Abbau von Kraftwerkskohle (einschließlich Steinkohle, Braunkohle und Kesselkohle) und der Verkauf an externe Parteien.
        Ausgenommen davon sind Einnahmen aus metallurgischer Kohle; Kohle, die für die interne Stromerzeugung verwendet werden, unternehmensinterne Verkäufe geförderter Kraftwerkskohle und Einnahmen aus dem Kohlehandel.
      • Unkonventionelle Öl- und Gasförderung: Umsätze aus Ölsand.
        Ausgenommen davon ist die konventionelle Öl- und Gasförderung, dazu zählt bspw. die arktische On- und Offshore-Förderung, oder auch die Tief- und Flachwasser-Förderung.

    Tabak

    • Ausgeschlossen werden jegliche Unternehmen, die als s.g. Tabakproduzent klassifiziert sind.
    • Unternehmen, die 5 % oder mehr Umsatz aus Produktion, Vertrieb, Handel, Lieferung oder auch Lizenzierung von Tabakprodukten erzielen.

    Kontroverse Waffen

    Atomwaffen

    • Unternehmen, die im Bereich atomarer Waffen bzw. nuklearer Rüstung „Hersteller“ nuklearer Waffen, Komponenten und Trägerplattformen sind oder wenn diese unterstützende Dienstleistungen anbieten, werden ausgeschlossen.
    • Unabhängig davon, ob die Produkte ausschließlich oder auch für andere Zwecke der nuklearen Rüstungsbranche verwendet werden können.

    Zivile Schusswaffen

    • Alle als Hersteller von zivilen Schusswaffen klassifizierte Unternehmen werden ausgeschlossen, dazu zählt auch die Herstellung von Munition.
    • Alle Unternehmen, die 5 % oder mehr Umsatz aus dem Vertrieb mit den Produkten aus der zivilen Rüstungsbranche erzielen.
    • Ausgenommen davon sind hingegen Hersteller von zivilen Schusswaffen für das Militär, Regierung oder Strafverfolgung.

    MSCI ESG-Kontroversen-Score

    • Unternehmen müssen mindestens ein MSCI ESG Controversies Score von 1 oder höher vorweisen.
    • Fehlende Kontroversen-Scores bzw. Unternehmen, die nicht von MSCI bewertet wurden, werden ausgeschlossen.

    UN Global Compact

    • Alle Unternehmen, die gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compacts verstoßen, werden ausgeschlossen. Zu den 10 Prinzipien gehören Themen wie der Schutz der Menschenrechte, Einhaltung von Arbeitsnormen und Umweltbewusstsein sowie die Korruptionsprävention[2].

    2. Indizes und ETFs

    Welche ETFs basierend auf dem vorgestellten Index sind in Deutschland zum Vertrieb zugelassen, können also von Privatanlegern über die meisten gängigen Broker erworben werden?

    Grundsätzlich könnten jegliche MSCI Indizes als MSCI ESG Screened Index zur Verfügung stehen[1]. Folgende Indizes und ETFs werden aktuell (Stand, siehe oben) in Deutschland zum Vertrieb angeboten:

    IndexETF
    BezeichnungBezeichnungISINReplikationsmethodeErtragsverwendungGesamtkostenquote (TER)
    MSCI EM IMI ESG Screened IndexiShares MSCI EM IMI ESG Screened UCITS ETF USD (Acc)IE00BFNM3P36OptimierungThesaurierend0,18%
    iShares MSCI EM IMI ESG Screened UCITS ETF USD (Dist)IE00BFNM3N12OptimierungAusschüttend0,18%
    MSCI EMU ESG Screened IndexiShares MSCI EMU ESG Screened UCITS ETF (Acc)IE00BFNM3B99OptimierungThesaurierend0,12%
    iShares MSCI EMU ESG Screened UCITS ETF (Dist)IE00BFNM3C07OptimierungAusschüttend0,12%
    MSCI Europe ESG Screened IndexiShares MSCI Europe ESG Screened UCITS EUR (Acc)IE00BFNM3D14OptimierungThesaurierend0,12%
    iShares MSCI Europe ESG Screened UCITS EUR (Dist)IE00BFNM3F38OptimierungAusschüttend0,12%
    MSCI Japan ESG Screened IndexiShares MSCI Japan ESG Screened UCITS EUR (Acc)IE00BFNM3L97OptimierungThesaurierend0,15%
    iShares MSCI Japan ESG Screened UCITS EUR (Dist)IE00BFNM3M05OptimierungAusschüttend0,15%
    MSCI USA ESG Screened IndexiShares MSCI USA ESG Screened UCITS EUR (Acc)IE00BFNM3G45OptimierungThesaurierend0,07%
    iShares MSCI USA ESG Screened UCITS EUR (Dist)IE00BFNM3H51OptimierungAusschüttend0,07%
    MSCI World ESG Screened IndexiShares MSCI World ESG Screened UCITS EUR (Acc)IE00BFNM3J75OptimierungThesaurierend0,20%
    iShares MSCI World ESG Screened UCITS EUR (Dist)IE00BFNM3K80OptimierungAusschüttend0,20%

    Quellen


    [1]
     MSCI ESG Screened Index Methodology August 2022. https://www.msci.com/eqb/methodology/meth_docs/MSCI_ESG_Screened_Indexes_Methodology_Aug2022.pdf

    [2] 10 Prinzipien der UN Global Compact. https://www.unglobalcompact.org/what-is-gc/mission/principles

  • MSCI ESG Enhanced Focus CTB

    MSCI ESG Enhanced Focus CTB

    Kurzgefasst

    MSCI ESG Enhanced Focus CTB Indizes werden aktuell für acht Aktienindizes erstellt und basieren auf einem zweistufigem Nachhaltigkeitsansatz[1]. In der ersten Stufe werden Unternehmen vom jeweiligen Elternindex ausgeschlossen:

    • Ohne MSCI ESG Rating und Controversy Score,
    • bei Verstoß gegen die 10 UN Global Compact Prinzipien,
    • mit Verbindung zu kontroversen und nuklearen Waffen,
    • Hersteller von zivilen Schusswaffen und Tabakprodukten,
    • Unternehmen mit Umsätzen aus Kohle, Ölsand, Tabakerzeugnissen sowie Vertrieb von zivilen Schusswaffen.

    In der zweiten Stufe werden die übrig gebliebenen Unternehmen durch ein Optimierungsprinzip von MSCI so gewichtet, dass CO₂ und andere Treibhausgase um insgesamt 30 % gegenüber dem jeweiligen Elternindex reduziert werden.

    Index-Regeln

    Factsheets

    Nachhaltigkeitsansatz

    Der Nachhaltigkeitsansatz von ETFs (bzw. Indizes) beschreibt, welche Regeln und Prinzipien Anwendung finden, um aus dem Elternindex eine nachhaltige Variante zu erstellen.

    Die MSCI ESG Enhanced Focus CTB Indizes basieren aktuell auf einem zweistufigen Nachhaltigkeitsansatz.

    Im ersten Schritt werden durch Ausschlusskriterien bestimmte Branchen & Aktivitäten sowie Unternehmen ohne MSCI ESG- und Kontroversen-Ratings ausgeschlossen.

    In der zweiten Stufe werden die nicht durch die Ausschlusskriterien aussortierten Titel in einem Optimierungsprinzip so gewichtet, damit ein bestimmtes Tracking-Error-Ziel erreicht wird, CO₂ (Kohlendioxid) und anderen Treibhausgasen (THG) reduziert werden sowie die Titel-, Sektor- und Ländergewichtung ähnlich dem des Elternindex ist.


    1. Ausschlusskriterien

    Folgende Branchen bzw. Aktivitäten von Unternehmen werden für den nachhaltigen Index nicht zugelassen:

    Kohle

    • Unternehmen, mit 5 % oder mehr Umsatz (gemeldet oder geschätzt) aus dem Abbau von Kraftwerkskohle und Vertrieb an externe Parteien.
    • Unternehmen, mit 5 % oder mehr Umsatz (gemeldet oder geschätzt) aus der Stromerzeugung von Kraftwerkskohle.
    • Ausgeschlossen sind: Einnahmen aus metallurgischer Kohle; Kohle, die für die interne Stromerzeugung verwendet werden; unternehmensinterne Verkäufe geförderter Kraftwerkskohle und Einnahmen aus dem Kohlehandel.

    Unkonventionelles Öl & Gas

    • Unternehmen, mit 5 % oder mehr Umsatz aus Ölsand, Ölschiefer, Schierfergas, Schieferöl, Kohleflözgas, Kohleflözmethan sowie arktischen Onshore-/Offshore-Vorkommen

    Tabak

    • Unternehmen, die als Tabak-„Hersteller“ klassifiziert sind.
    • Unternehmen, mit 5 % oder mehr Gesamtumsatz aus Produktion, Vertrieb, Einzelhandel und Vertrieb von Tabakprodukten.

    Atomwaffen

    • Unternehmen, die im Bereich atomarer Waffen bzw. nuklearer Rüstung „Hersteller“ nuklearer Waffen, Komponenten und Trägerplattformen sind oder wenn diese unterstützende Dienstleistungen anbieten, werden ausgeschlossen.
    • Unabhängig davon, ob die Produkte ausschließlich oder auch für andere Zwecke der nuklearen Rüstungsbranche verwendet werden können.

    Kontroverse Waffen

    Konventionelle Waffen

    • Alle Unternehmen, die 5 % oder mehr Umsatz aus der Herstellung von konventionellen Waffen erzielen.
    • Alle Unternehmen, die 10 % oder mehr ihres Gesamtumsatzes mit Waffensystemen, Komponenten und unterstützenden Dienstleistungen erzielen.

    Zivile Schusswaffen

    • Alle Unternehmen, die als „Hersteller“ von zivilen Schuss- und Kleinwaffen sowie entsprechender Munition klassifiziert sind.
    • Ausgenommen davon sind Hersteller für das Militär, Regierung oder Strafverfolgung.
    • Unternehmen, mit 5 % oder mehr Umsatz aus dem Vertrieb (Einzel- und Großhandel) mit Schusswaffen oder Munition für den zivilen Gebrauch.

    UN Global Compact

    • Unternehmen, welche die 10 Prinzipien des UN Global Compact nicht beachten, werden ausgeschlossen.

    MSCI ESG-Rating

    • Unternehmen ohne MSCI ESG-Rating werden ausgeschlossen.

    MSCI ESG-Kontroversen-Score

    2. Optimierungsprinzip

    Das Optimierungsprinzip der MSCI ESG Enhanced Focus Indizes wird für alle nach den Ausschlusskriterien übrig gebliebenen Unternehmen angewendet, um die Gewichtung der MSCI ESG Enhanced Focus Indizes nach folgenden Kriterien anzupassen:

    1. Tracking-Error-Ziel
    2. Reduzierung von CO₂ und anderen Treibhausgasen (THG)
    3. Höchst- und Mindestgewichtung nach Titel, Sektor und Land

    1. Tracking-Error-Ziel

    Abhängig vom jeweiligen MSCI ESG Enhanced Focus Index werden bestimmte Abweichungen zum Elternindex (Tracking Error) angestrebt. Folgende Tracking-Error-Ziele (ex ante; für die Zukunft betrachtet) sollen für die jeweiligen Indizes erzielt werden:

    1. MSCI World ESG Enhanced Focus Index: 0,5 %
    2. MSCI EM ESG Enhanced Focus Index: 1,0 %
    3. MSCI Europe ESG Enhanced Focus Index: 0,5 %
    4. MSCI EMU ESG Enhanced Focus Index: 0,5 %
    5. MSCI USA ESG Enhanced Focus Index: 0,5 %
    6. MSCI Japan ESG Enhanced Focus Index: 0,5 %
    7. MSCI World Small Cap ESG Enhanced Focus Index: 0,5 %

    2. Reduzierung von CO₂ und anderen Treibhausgasen (THG)

    Kohlendioxid (CO₂) und andere THG sollen um mindestens 30 % gegenüber dem jeweiligen Elternindex reduziert werden.

    Dazu wird die aggregierte CO₂-Intensität der einzelnen Unternehmen je Index verwendet. Details zu der Methodik wird von MSCI hier (Anhang I auf Seite 10) beschrieben.

    3. Höchst- und Mindestgewichtung nach Titel, Sektor und Land

    Die Gewichtung einzelner Titel, der Sektoren und Länder im jeweiligen MSCI ESG Enhanced Focus Index soll mit bestimmten Mindest- (Untergrenzen) und Höchstwerden (Obergrenzen) im Verhältnis zum Elternindex festgelegt werden. Alle Bedingungen müssen gleichermaßen erfüllt sein.

    1. Titelgewichtung

    Einzelne Titel haben eine Unter- und Obergrenze, wie sie gewichtet werden sollen.

    • Die Untergrenze je Titel wird ermittelt basierend auf dem höheren Wert aus:
      • Faktor 0,5 der Gewichtung des Titels im Elternindex und
      • der kleinsten Gewichtung aller Titel im Elternindex.
    • Die Obergrenze je Titel wird ermittelt basierend auf dem kleineren Wert aus:
      • Faktor 3 der Gewichtung des Titels im Elternindex und
      • Gewichtung des Titels im Elternindex + 2 Prozentpunkte.

    2. Sektorgewichtung

    Zusätzlich darf der gesamte Anteil eines Sektors maximal 5 % über oder unter der des Elternindex sein.

    3. Ländergewichtung

    Die Ländergewichtung darf ebenfalls maximal 5 % über oder unter der des Elternindex sein. Ausgenommen davon sind Gewichtungen von Ländern, die im Elternindex mit weniger als 2,5 % enthalten sind. Diese werden mit höchstens Faktor 3 des Anteils im Elternindex gewichtet.


    Quellen


    [1]
     MSCI ESG Enhanced Focus Index Methodology (Oktober 2022).
    https://www.msci.com/eqb/methodology/meth_docs/MSCI_ESG_Enhanced_Focus_Indexes_CTB_MethodologyOct2022.pdf

  • FTSE Global All Cap Choice

    FTSE Global All Cap Choice

    Kurzgefasst

    Der FTSE Global All Cap Choice Index ist ein globaler nachhaltiger Index mit einem einstufigen Nachhaltigkeitsansatz, der Unternehmen vom FTSE Global All Cap (Elternindex) ausschließt, die folgenden Kriterien entsprechen[1,2]:

    • Mit Geschäftsaktivitäten in den Branchen / Bereichen: Öl- und Gasproduktion, Kohle, Atomenergie, Erwachsenenunterhaltung, Alkohol, Glücksspiel, Tabak, kontroverse und nukleare Waffen, konventionelle Militärwaffen sowie zivile Schusswaffen.
    • Unternehmen, die gegen die 10 UN Global Compact Prinzipien verstoßen.

    Im Gegensatz zu nachhaltigen MSCI Index-Angeboten, werden abhängig vom jeweiligen Elternindex unterschiedliche Themen ausgeschlossen. Die auf dieser Seite aufgeführten und beschriebenen Ausschlusskriterien beziehen sich ausschließlich auf den FTSE Global All Cap Choice Index und dazugehörige Finanzprodukte (ETFs).

    Index-Regeln

    Factsheets

    Nachhaltigkeitsansatz

    Der Nachhaltigkeitsansatz von ETFs (bzw. Indizes) beschreibt, welche Regeln und Prinzipien Anwendung finden, um aus dem Elternindex eine nachhaltige Variante zu erstellen.

    Der FTSE Globall All-Cap Choice Index basiert auf einem einfachen Nachhaltigkeitsansatz, der aktuell auf zehn Ausschlusskriterien bzw. Ausschlussthemen. FTSE kategorisiert die Ausschlussthemen in verhaltens- und produktbezogenen Kriterien. Verhaltensbezogene Ausschlusskriterien beziehen sich auf Kontroversen und sind im Vergleich zu den produktbezogenen Kriterien weniger detailliert. Produktbezogene Ausschlusskriterien beziehen sich auf nicht-neuerbare Energien, Suchtgüter und Waffen.


    1.1. Ausschlusskriterien

    Folgende Branchen bzw. Aktivitäten von Unternehmen werden für den nachhaltigen Index nicht zugelassen:

    Atomkraft

    • Unternehmen, die in den Betrieb und Bereitstellung von Kernkraftanlagen involviert sind oder die Energie oder Bestandteile aus Atomkernen nutzen.
    • Unternehmen, die in die Entwicklung, Verarbeitung, Herstellung und Vertrieb von Ausrüstung oder Anlagen für die Atomkraft involviert sind (inklusive: Stromerzeugung, Bau von Kernkraftwerken, Uranabbau oder Uranverarbeitung und -anreicherung).

    Kohle

    • Alle Unternehmen im Besitz (nachweislich oder wahrscheinlich) von Kohlevorkommen
    • Hauptgeschäftsaktivitäten in der Erforschung oder Abbau von Kohle (ICB Subsektor: Kohle 60101040)
    • Ausnahme: Stromerzeugung und Handel von Energie aus fossilen Brennstoffen

    Öl & Gas

    • Alle Unternehmen im Besitz (nachweislich oder wahrscheinlich) von Öl- oder Gasvorkommen
    • Alle Unternehmen mit Hauptgeschäftsaktivitäten (definiert durch die ICB Subsektoren) in:
      • der Erforschung, Produktion, Raffination und Lieferung von Öl- und Gasprodukten (Subsektoren: Rohölproduktion 60101010; Ölraffination und -vermarktung 60101020)
      • der Belieferung von Ausrüstung und Dienstleistungen für Ölfelder und Offshore-Plattformen, z. B. Bohrungen, Erforschung, seismische Informationsdienste und Bau von Plattformen (Subsektoren: Ölausrüstung und Dienstleistungen 60101030; Offshore-Bohrungen und andere Dienstleistungen 60101015)
      • im Betrieb von Pipelines für den Transport von Öl, Gas oder anderen Brennstoffen (Subsektor: Pipelines 60101035)
    • Integrierte Öl- und Gasunternehmen, die eine Kombination der oben genannten Dienstleistungen anbieten, inklusive der Raffination und Vermarktung von Öl- und Gasprodukten (Subsektor: Integrierte Öl- und Gasunternehmen 60101000)
    • Ausnahme: Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten in den aufgeführten Subsektoren, aber nicht in den jeweiligen Subsektoren klassifiziert und weniger als 50 % Umsatz daraus generieren. Ebenfalls ausgenommen vom Ausschluss ist die Stromerzeugung und Bereitstellung von Energie aus fossilen Brennstoffen.

    Unterhaltung 18+

    • Unternehmen, die in Produktion (5% oder mehr vom Gesamtumsatz), Vertrieb (10% oder mehr vom Gesamtumsatz) oder Zusammenstellung von Erwachsenenunterhaltung für den Endverbraucher aktiv sind – dazu zählen: Magazine, TV-Sender, Websiten, Streaming-Angebote, Stripclubs

    Alkohol

    • Hersteller von alkoholische Getränken – bspw. Bier, Cider, Wein und Spirituosen (5% oder mehr vom Gesamtumsatz)
    • Bereitstellung von mit Alkohol in Verbindung stehenden Produkten und Dienstleistungen an Hersteller von alkoholischen Getränken (10% oder mehr vom Gesamtumsatz)
    • Vertrieb (Groß- und Einzelhandel) von alkoholischen Getränken (10% oder mehr vom Gesamtumsatz)
    • Unternehmen klassifiziert im ICB Subsektor: Brennereien & Winzer 45101015 – inklusive: Unternehmen nicht klassifiziert im Subsektor, jedoch nachweislich Geschäftsaktivitäten in diesem Subsektor nachgehen

    Glücksspiel

    • Unternehmen beteiligt in der Bereitstellung von Glücksspielbetrieb – inklusive physische Glücksspiele, bspw. in Kasinos, Wettbüros, Rennbahnen, Sportstadien oder anderen Veranstaltungsorten / Online-Glücksspiel
    • Hersteller von (ausschließlich für den Glücksspieleinsatz entwickelten) Glücksspielautomaten / -geräten – inklusive Hardware und Software
    • Unternehmen klassifiziert im ICB Subsektor: Casinos & Glücksspiele 405010200 – inklusive Unternehmen nicht klassifiziert im Subsektor, jedoch nachweislich Geschäftsaktivitäten in diesem Subsektor nachgehen

    Tabak

    • Hersteller von Tabakerzeugnissen (bspw. Zigaretten, Tabak, Zigarren, Zigarillos, etc.), elektronischen Zigaretten (E-Zigaretten) und elektronischen Nikotinabgabesysteme (ENDS)
    • Unternehmen klassifiziert in ICB Subsektoren: Tabak 45103010; Cannabis-Produzenten 20103020 – inklusive Unternehmen nicht klassifiziert in einen der Subsektoren, jedoch nachweislich Geschäftsaktivitäten in diesen Subsektoren nachgehen
    • Zulieferer von tabakverwandten Produkten / Dienstleistungen  (5% oder mehr vom Gesamtumsatz)
    • Unternehmen im Vertrieb (Groß- und/oder Einzelhandel) von Tabakerzeugnissen (5% oder mehr vom Gesamtumsatz)

    Atomwaffen

    • Hersteller nuklearer Waffen, Komponenten und Transportsystemen (bspw. U-Boote)
    • Anbieter kritischer Dienstleistungen (bspw. IT oder Wartung), die im Zusammenhang mit Nuklearwaffen stehen oder speziell dafür konzipiert wurden

    Kontroverse Waffen

    • Antipersonenminen
      • Hersteller von Streumunitionen gemäß Übereinkommen vom 18. September 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen („Ottawa-Konvention“)
        • Hersteller spezifischer oder kritischer Teile und Dienstleistungen für Antipersonenminen
    • Chemische & biologische Waffen
      • Hersteller chemischer & biologischer Waffen, Komponenten oder Ausrüstung – inklusive Vorprodukte, Munition, Geräte oder Ausrüstungen, die speziell für diese Waffen entwickelt wurden oder im Zusammenhang damit stehen/entwickelt wurden
    • Streumunition
      • Hersteller von Streumunition gemäß Convention on Cluster Munitions (Übereinkommen über Streumunition)

    Konventionelle Waffen

    • Hersteller von letalen Kriegswaffen, Komponenten und Munition
    • Unternehmen, die in die Bereitstellung von Personal für Kampfeinsätze involviert sind
    • Ausnahme: nichttödliche (militärische) Geräte, Ausrüstung oder Munition
    • Unternehmen, die kundenspezifische (individuelle) Produkte und/oder Dienstleistungen zur Unterstützung militärischer Waffen anbieten (5% oder mehr vom Gesamtumsatz) – inklusive nicht-waffenbezogen

    Zivile Schusswaffen

    • Hersteller ziviler Schusswaffen und Munition – dazu zählen: Handfeuerwaffen, Schrotflinte, Gewehre oder halbautomatische Waffen
    • Ausnahme: „Einzelhändler“ von Schusswaffen werden nicht ausgeschlossen

    UN Global Compact

    • Unternehmen, die gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compacts verstoßen

    Vielfalt & Chancengleichheit

    • Ausgeschlossen werden Unternehmen, die zwei von drei Anforderungen zur Diversität nicht erfüllen:
      1. Mindestens eine Frau auf Vorstandsebene
      2. Richtlinien / Anweisungen zu Diversität
      3. Managementsysteme zu Diversität

    In den oben beschriebenen Ausschlusskriterien werden neben qualitativen Beschreibungen der ausgeschlossenen Branchen und Unternehmensaktivitäten zusätzlich die FTSE ICB Subsektoren berücksichtigt. Unternehmen, die in eine dieser Subsektoren zugeordnet sind, werden grundsätzlich ausgeschlossen. FTSE klassifiziert einzelne Unternehmen ausschließlich in einen Subsektor und verwendet für die Zuordnung unter anderem die Hauptquelle der Einnahmen und die am ehesten zutreffenden Geschäftsbereiche[3].

    Unternehmen, die in den oben aufgeführten und unten beschriebenen ICB Subsektoren* klassifiziert sind, werden demnach ausgeschlossen.

    *Ich habe von FTSE Russell die offizielle Übersetzung der Bezeichnungen erhalten und die für den FTSE Global All Cap Choice Index relevanten Subsektoren unten aufgeführt.


    Kohle (ICB-Code: 60101040)

    • Unternehmen, die Kohle abbauen, verarbeiten und vermarkten

    Rohölproduktion (ICB-Code: 60101010)

    • Unternehmen, involviert in die Erforschung und Bohrung, Förderung und Belieferung von Erdöl

    Integrierte Öl- und Gasunternehmen (ICB-Code: 60101000)

    • Unternehmen, die in allen drei Bereichen der Erdölförderung tätig sind:
      1. Erkundung und Produktion (Upstream),
      2. Transport und Lagerung (Midstream) sowie
      3. Raffination, Umwandlung in Produkte und Vermarktung (Downstream).

    Offshore-Bohrungen und andere Dienstleistungen (ICB-Code: 60101015)

    • Unternehmen, die hauptsächlich in Offshore-Gebieten nach Öl und Gas suchen und bohren

    Ölraffination und -vermarktung (ICB-Code: 60101020)

    • Unternehmen, die hauptsächlich in der Raffination und Vermarktung von Erdölprodukten tätig sind.

    Ölausrüstung und Dienstleistungen (ICB-Code: 60101030)

    • Anbieter von Ausrüstungen und Dienstleistungen für Ölfelder und Offshore-Plattformen, wie beispielsweise Bohrungen, Erkundung, seismische Informationsdienste und Plattformbau

    Pipelines (ICB-Code: 60101035)

    • Betreiber von Pipelines, die Öl, Gas oder andere Arten von Brennstoffen transportieren
    • Ausgenommen davon sind: Betreiber von Rohrleitungen, die den Großteil ihrer Einnahmen aus dem Direktverkauf an Endverbraucher erzielen und im Subsektor Gasversorgung (ICB Code: 65102020) eingeordnet sind

    Brennereien und Winzereien (ICB-Code: 45101015)

    • Hersteller, Brenner, Winzer, Abfüller und Spediteure von Wein und Spirituosen wie Whisky, Branntwein, Rum, Gin oder Liköre.

    Casino und Glücksspiel (ICB-Code: 40501020)

    • Anbieter von Glücksspieleinrichtungen und Kasinos
    • Dazu gehören Online-Casinos, Rennbahnen und Hersteller von Spielautomaten sowie Kasino- und Lotterieausrüstung

    Tabak (ICB-Code: 45103010)

    • Hersteller und Händler von Zigaretten, Zigarren und anderen Tabakerzeugnissen (inklusive Tabakplantagen)

    Cannabishersteller (ICB-Code: 20103020)

    • Unternehmen, involviert in den Anbau oder Vertrieb von Cannabis, inklusive Ausgabestellen, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Cannabispflanzen und der Herstellung von Cannabisderivaten
    • Unternehmen, die hauptsächlich in der Forschung, Entwicklung und Herstellung von Medikamenten auf Cannabisbasis (THC/CBD) tätig sind, werden hingegen dem Subsektor Biotechnologie (ICB-Code: 20103010) oder Pharmazeutische Produkte (ICB-Code: 20103015) zugeordnet

    Quellen

    [1] FTSE Global Choice Index Series Ground Rules v3.2 (Oktober 2022). https://research.ftserussell.com/products/downloads/FTSE_Global_Choice_Index_Series_Ground_Rules.pdf

    [2] FTSE Guide to the Construction and Maintenance of FTSE Exclusion Lists v1.1 (November 2021). https://research.ftserussell.com/products/downloads/Guide_to_the_Construction_and_Maintenance_of_FTSE_Exclusion_Lists.pdf

    [3] FTSE Russell Ground Rules. Industry Classification Benchmark (Equity) v4.0 (June 2022). https://research.ftserussell.com/products/downloads/ICB_Rules_new.pdf