Kurzgefasst
MSCI ESG Leaders Indizes verfolgen das Ziel, Unternehmen mit hohen MSCI ESG-Ratings in einzelnen Sektoren aufzunehmen und erfordern von Unternehmen[1]:
- MSCI ESG Ratings von BB oder höher,
- MSCI ESG Controversies Score von 3 oder höher,
- dürfen keine Verbindung zu kontroversen und atomaren Waffen oder
- dürfen keine Umsatzerlöse mit Atomkraft, Kohle, Öl & Gas, Alkohol, Glücksspiel, Tabak und konventionellen Waffen.
Index-Regeln
Factsheets
- MSCI China ESG Leaders 10-40 Index
- MSCI ACWI ESG Leaders Index
- MSCI ACWI ex USA ESG Leaders Index
- MSCI World ESG Leaders Index
- MSCI EAFE ESG Leaders Index
- MSCI Emerging Markets ESG Leaders Index
- MSCI Europe ESG Leaders Index
- MSCI USA Small Cap ESG Leaders Index
- MSCI USA ESG Leaders Index
- MSCI USA Extended ESG Leaders Index
- MSCI EM Extended ESG Leaders 5% Issuer Capped Index
- MSCI Japan ESG Select Leaders Index
Nachhaltigkeitsansatz
Der Nachhaltigkeitsansatz von ETFs (bzw. Indizes) beschreibt, welche Regeln und Prinzipien Anwendung finden, um aus dem Elternindex eine nachhaltige Variante zu erstellen.
Die MSCI ESG Leaders Indizes basieren aktuell auf einem zweistufigen Nachhaltigkeitsansatz. Im ersten Schritt werden bestimmte MSCI ESG- und Kontroversen-Ratings gefordert und festgelegte Branchen und Aktivitäten von Unternehmen werden vom Elternindex (bspw. MSCI World) ausgeschlossen. Im zweiten Schritt werden durch das s.g. Best-in-Class-Prinzip die Unternehmen ausgewählt, die sich innerhalb der 50 % Grenze der gesamten Marktkapitalisierung je Sektor befinden.
1. Ausschlusskriterien
Folgende Branchen bzw. Aktivitäten von Unternehmen werden für den nachhaltigen Index nicht zugelassen:
Atomkraft
- Unternehmen, die 10 % oder mehr Umsatz aus dem Besitz oder Betrieb von Atomkraftanlagen erzielen.
Kohle
- Unternehmen, die 5 % oder mehr Gesamtumsatz aus dem Abbau von Kraftwerkskohle und Vertrieb an externe Parteien erzielen.
- Unternehmen, die 5 % oder mehr Umsatz (entweder gemeldet oder geschätzt) aus der Stromerzeugung von Kraftwerkskohle erzielen.
- Ausgeschlossen sind: Einnahmen aus metallurgischer Kohle; Kohle, die für die interne Stromerzeugung verwendet werden; unternehmensinterne Verkäufe geförderter Kraftwerkskohle und Einnahmen aus dem Kohlehandel.
Öl & Gas
- Unternehmen, mit 5 % oder mehr Gesamtumsatz aus der Förderung von Öl & Gas.
- Ausgenommen davon ist die konventionelle Öl- und Gasförderung.
Alkohol
- Unternehmen, mit 10 % oder mehr Umsatz aus der Produktion von alkoholischen und verwandten Produkten.
Glücksspiel
- Unternehmen, mit 10 % oder mehr Umsatz aus dem Besitz oder Betrieb von Glücksspiel-verwandten Geschäftsaktivitäten.
Tabak
- Unternehmen, mit 5 % oder mehr Umsatz aus der Produktion von Tabakprodukten.
- Unternehmen, die 15 % oder mehr Gesamtumsatz aus Produktion, Vertrieb, Handel, Lieferung oder auch Lizenzierung von Tabakprodukten erzielen.
Atomwaffen
- Unternehmen die im Bereich atomarer Waffen bzw. nuklearer Rüstung „Hersteller“ nuklearer Waffen, Komponenten und Trägerplattformen sind oder wenn diese unterstützende Dienstleistungen anbieten, werden ausgeschlossen.
- Unabhängig davon, ob die Produkte ausschließlich oder auch für andere Zwecke der nuklearen Rüstungsbranche verwendet werden können.
Kontroverse Waffen
- Unternehmen mit jeglicher Verbindung zu kontroversen Waffen gemäß MSCI Global Ex-Controversial Weapons Indexes Regeln werden ausgeschlossen.
Konventionelle Waffen
- Unternehmen, die 10 % oder mehr Umsatz aus der Produktion von konventionellen Waffen (inkl. Komponenten) erzielen.
Zivile Schusswaffen
- Unternehmen, mit 5 % oder mehr Umsatz aus der Produktion von Schusswaffen und Kleinwaffenmunition.
- Alle Unternehmen, die 15 % oder mehr Gesamtumsatz aus der Produktion und dem Vertrieb (Einzel- und Großhandel) mit Schusswaffen und Kleinwaffenmunition für den zivlen Gebrauch erzielen.
- Ausgenommen davon sind Hersteller von zivilen Schusswaffen für das Militär, Regierung oder Strafverfolgung.
MSCI ESG-Rating
- Unternehmen müssen mindestens ein MSCI ESG-Rating von „BB“ oder höher vorweisen.
MSCI ESG-Kontroversen-Score
- Unternehmen müssen mindestens ein MSCI ESG Controversies Score von 3 oder höher vorweisen.
2. Best-in-Class Prinzip
Der Best-in-Class-Ansatz der MSCI ESG Leaders Indizes wird für alle nach den Ausschlusskriterien übrig gebliebenen Unternehmen angewendet. Um Unternehmen mit höchsten ESG-Bewertungen je Sektor in der nachhaltigen Index-Variante aufzunehmen.
Dazu werden zunächst die Unternehmen nach Sektor gruppiert (1) und innerhalb eines Sektors nach ESG-Rating, ESG-Trend und Marktkapitalisierung sortiert (2), um dann daraus die Unternehmen auszuwählen (3), bis 50 % der Marktkapitalisierung je Sektor erreicht ist.
Gruppierung nach GICS®-Sektor
Die Klassifizierung von einzelnen Unternehmen in einzelne Sektoren erfolgt bei MSCI durch den eigenen Global Industry Classification Standard (GICS®). Insgesamt gibt es aktuell elf Sektoren:
- Energie (Energy)
- Material (Materials)
- Industrieunternehmen (Industrials)
- Nicht-Basiskonsumgüter (Consumer Discretionary)
- Basiskonsumgüter (Consumer Staples)
- Gesundheitswesen (Health Care)
- Finanzen (Financials)
- Informationstechnologie (Information Technology)
- Kommunikationsdienste (Communication Services)
- Versorgungsunternehmen (Utilities)
- Immobilien (Real Estate)
2. Sortierung der Titel innerhalb eines Sektors
Innerhalb eines Sektors werden die Titel im Wesentlichen nach drei Kriterien priorisiert:
a. ESG-Rating
Als höchste Priorität gilt das MSCI ESG-Rating. Beste ESG-Ratings werden höher priorisiert und stehen an oberster Stelle der Sortierung.
b. ESG-Trend
Der ESG-Trend reicht von positiv (höchste Priorisierung), über neutral bis negativ (niedrigste Priorisierung). MSCI definiert ESG-Trend als Veränderung des MSCI ESG-Ratings seit der letzten Überprüfung des ESG-Ratings je Unternehmen. Wenn sich beispielsweise das ESG-Rating eines Unternehmens seit der letzten Überprüfung nicht veränderte, wird das als neutraler ESG-Trend eingestuft.
Wenn zwei Unternehmen identische MSCI ESG-Ratings haben, wird das Unternehmen mit „besserem“ ESG-Trend höher priorisiert. Im Fall von zwei Unternehmen mit gleichem ESG-Rating und ESG-Trend werden spezifische Sonderregeln angewendet. Abhängig davon, ob das oder die Unternehmen bereits Teil vom ESG Leaders Index war(en).
c. Marktkapitalisierung
Das letzte Kriterium, welches die Rangordnung von Unternehmen innerhalb eines Sektors beeinflusst, ist die Marktkapitalisierung. Höhere Marktkapitalisierungen werden bevorzugt und höher priorisiert. Das bedeutet, bei zwei Unternehmen mit gleichem ESG-Rating und -Trend, wird das Unternehmen mit höherer Marktkapitalisierung höher eingestuft.
3. Auswahl der Unternehmen bis 50 % Marktkapitalisierung
Nachdem die Reihenfolge der Unternehmen innerhalb eines Sektors festgelegt wurde, werden bei der MSCI ESG Leaders Serie die Unternehmen ausgewählt, welche sich innerhalb der 50 % Grenze der gesamten Marktkapitalisierung je Sektor befinden.
Da die Auswahl in relativen Werten zur Marktkapitalisierung je Sektor erfolgt, wird damit eine sehr ähnliche Sektordiversifikation (nach Marktkapitalisierung) wie die des zugrundeliegenden Elternindex erreicht.
3. MSCI Extended ESG Leaders Variante
Die MSCI Extended ESG Leaders Indizes sind eine Art „Derivat“ der MSCI ESG Leaders Indizes. Die Extended-Variante basiert auf dem MSCI ESG Leaders Index und schließt Unternehmen aus, die zusätzlich unter folgende Ausschlusskriterien fallen:
Hersteller von zivilen Schusswaffen oder dazu in Verbindung stehende
- Unternehmen, die als „Hersteller“ von Schusswaffen oder Kleinwaffenmunition für den zivilen Markt klassifiziert sind.
- Ausgenommen davon sind Unternehmen, die Hersteller für das Militär, Regierung und Strafverfolgung sind.
- Unternehmen, mit 5 % oder mehr Umsatz aus dem Vertrieb (Groß- oder Einzelhandel) von Schusswaffen oder Kleinwaffenmunition.
- Unternehmen, die mehr als 20 Mio. USD Umsatz mit zivilen Schusswaffen oder verwandten Produkten erzielen.
Quellen
[1] MSCI ESG Leaders Index Methodology Januar 2024. https://www.msci.com/documents/10199/ead0ff4d-e776-b418-b6fa-581a2ff82d30