FTSE Global All Cap Choice

Wie nachhaltig ist die FTSE Global Choice Index-Reihe?

Von


Kurzgefasst

Der FTSE Global All Cap Choice Index ist ein globaler nachhaltiger Index mit einem einstufigen Nachhaltigkeitsansatz, der Unternehmen vom FTSE Global All Cap (Elternindex) ausschließt, die folgenden Kriterien entsprechen[1,2]:

  • Mit Geschäftsaktivitäten in den Branchen / Bereichen: Öl- und Gasproduktion, Kohle, Atomenergie, Erwachsenenunterhaltung, Alkohol, Glücksspiel, Tabak, kontroverse und nukleare Waffen, konventionelle Militärwaffen sowie zivile Schusswaffen.
  • Unternehmen, die gegen die 10 UN Global Compact Prinzipien verstoßen.

Im Gegensatz zu nachhaltigen MSCI Index-Angeboten, werden abhängig vom jeweiligen Elternindex unterschiedliche Themen ausgeschlossen. Die auf dieser Seite aufgeführten und beschriebenen Ausschlusskriterien beziehen sich ausschließlich auf den FTSE Global All Cap Choice Index und dazugehörige Finanzprodukte (ETFs).

Index-Regeln

Factsheets

Nachhaltigkeitsansatz

Der Nachhaltigkeitsansatz von ETFs (bzw. Indizes) beschreibt, welche Regeln und Prinzipien Anwendung finden, um aus dem Elternindex eine nachhaltige Variante zu erstellen.

Der FTSE Globall All-Cap Choice Index basiert auf einem einfachen Nachhaltigkeitsansatz, der aktuell auf zehn Ausschlusskriterien bzw. Ausschlussthemen. FTSE kategorisiert die Ausschlussthemen in verhaltens- und produktbezogenen Kriterien. Verhaltensbezogene Ausschlusskriterien beziehen sich auf Kontroversen und sind im Vergleich zu den produktbezogenen Kriterien weniger detailliert. Produktbezogene Ausschlusskriterien beziehen sich auf nicht-neuerbare Energien, Suchtgüter und Waffen.


1.1. Ausschlusskriterien

Folgende Branchen bzw. Aktivitäten von Unternehmen werden für den nachhaltigen Index nicht zugelassen:

Atomkraft

  • Unternehmen, die in den Betrieb und Bereitstellung von Kernkraftanlagen involviert sind oder die Energie oder Bestandteile aus Atomkernen nutzen.
  • Unternehmen, die in die Entwicklung, Verarbeitung, Herstellung und Vertrieb von Ausrüstung oder Anlagen für die Atomkraft involviert sind (inklusive: Stromerzeugung, Bau von Kernkraftwerken, Uranabbau oder Uranverarbeitung und -anreicherung).

Kohle

  • Alle Unternehmen im Besitz (nachweislich oder wahrscheinlich) von Kohlevorkommen
  • Hauptgeschäftsaktivitäten in der Erforschung oder Abbau von Kohle (ICB Subsektor: Kohle 60101040)
  • Ausnahme: Stromerzeugung und Handel von Energie aus fossilen Brennstoffen

Öl & Gas

  • Alle Unternehmen im Besitz (nachweislich oder wahrscheinlich) von Öl- oder Gasvorkommen
  • Alle Unternehmen mit Hauptgeschäftsaktivitäten (definiert durch die ICB Subsektoren) in:
    • der Erforschung, Produktion, Raffination und Lieferung von Öl- und Gasprodukten (Subsektoren: Rohölproduktion 60101010; Ölraffination und -vermarktung 60101020)
    • der Belieferung von Ausrüstung und Dienstleistungen für Ölfelder und Offshore-Plattformen, z. B. Bohrungen, Erforschung, seismische Informationsdienste und Bau von Plattformen (Subsektoren: Ölausrüstung und Dienstleistungen 60101030; Offshore-Bohrungen und andere Dienstleistungen 60101015)
    • im Betrieb von Pipelines für den Transport von Öl, Gas oder anderen Brennstoffen (Subsektor: Pipelines 60101035)
  • Integrierte Öl- und Gasunternehmen, die eine Kombination der oben genannten Dienstleistungen anbieten, inklusive der Raffination und Vermarktung von Öl- und Gasprodukten (Subsektor: Integrierte Öl- und Gasunternehmen 60101000)
  • Ausnahme: Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten in den aufgeführten Subsektoren, aber nicht in den jeweiligen Subsektoren klassifiziert und weniger als 50 % Umsatz daraus generieren. Ebenfalls ausgenommen vom Ausschluss ist die Stromerzeugung und Bereitstellung von Energie aus fossilen Brennstoffen.

Unterhaltung 18+

  • Unternehmen, die in Produktion (5% oder mehr vom Gesamtumsatz), Vertrieb (10% oder mehr vom Gesamtumsatz) oder Zusammenstellung von Erwachsenenunterhaltung für den Endverbraucher aktiv sind – dazu zählen: Magazine, TV-Sender, Websiten, Streaming-Angebote, Stripclubs

Alkohol

  • Hersteller von alkoholische Getränken – bspw. Bier, Cider, Wein und Spirituosen (5% oder mehr vom Gesamtumsatz)
  • Bereitstellung von mit Alkohol in Verbindung stehenden Produkten und Dienstleistungen an Hersteller von alkoholischen Getränken (10% oder mehr vom Gesamtumsatz)
  • Vertrieb (Groß- und Einzelhandel) von alkoholischen Getränken (10% oder mehr vom Gesamtumsatz)
  • Unternehmen klassifiziert im ICB Subsektor: Brennereien & Winzer 45101015 – inklusive: Unternehmen nicht klassifiziert im Subsektor, jedoch nachweislich Geschäftsaktivitäten in diesem Subsektor nachgehen

Glücksspiel

  • Unternehmen beteiligt in der Bereitstellung von Glücksspielbetrieb – inklusive physische Glücksspiele, bspw. in Kasinos, Wettbüros, Rennbahnen, Sportstadien oder anderen Veranstaltungsorten / Online-Glücksspiel
  • Hersteller von (ausschließlich für den Glücksspieleinsatz entwickelten) Glücksspielautomaten / -geräten – inklusive Hardware und Software
  • Unternehmen klassifiziert im ICB Subsektor: Casinos & Glücksspiele 405010200 – inklusive Unternehmen nicht klassifiziert im Subsektor, jedoch nachweislich Geschäftsaktivitäten in diesem Subsektor nachgehen

Tabak

  • Hersteller von Tabakerzeugnissen (bspw. Zigaretten, Tabak, Zigarren, Zigarillos, etc.), elektronischen Zigaretten (E-Zigaretten) und elektronischen Nikotinabgabesysteme (ENDS)
  • Unternehmen klassifiziert in ICB Subsektoren: Tabak 45103010; Cannabis-Produzenten 20103020 – inklusive Unternehmen nicht klassifiziert in einen der Subsektoren, jedoch nachweislich Geschäftsaktivitäten in diesen Subsektoren nachgehen
  • Zulieferer von tabakverwandten Produkten / Dienstleistungen  (5% oder mehr vom Gesamtumsatz)
  • Unternehmen im Vertrieb (Groß- und/oder Einzelhandel) von Tabakerzeugnissen (5% oder mehr vom Gesamtumsatz)

Atomwaffen

  • Hersteller nuklearer Waffen, Komponenten und Transportsystemen (bspw. U-Boote)
  • Anbieter kritischer Dienstleistungen (bspw. IT oder Wartung), die im Zusammenhang mit Nuklearwaffen stehen oder speziell dafür konzipiert wurden

Kontroverse Waffen

  • Antipersonenminen
    • Hersteller von Streumunitionen gemäß Übereinkommen vom 18. September 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen („Ottawa-Konvention“)
      • Hersteller spezifischer oder kritischer Teile und Dienstleistungen für Antipersonenminen
  • Chemische & biologische Waffen
    • Hersteller chemischer & biologischer Waffen, Komponenten oder Ausrüstung – inklusive Vorprodukte, Munition, Geräte oder Ausrüstungen, die speziell für diese Waffen entwickelt wurden oder im Zusammenhang damit stehen/entwickelt wurden
  • Streumunition
    • Hersteller von Streumunition gemäß Convention on Cluster Munitions (Übereinkommen über Streumunition)

Konventionelle Waffen

  • Hersteller von letalen Kriegswaffen, Komponenten und Munition
  • Unternehmen, die in die Bereitstellung von Personal für Kampfeinsätze involviert sind
  • Ausnahme: nichttödliche (militärische) Geräte, Ausrüstung oder Munition
  • Unternehmen, die kundenspezifische (individuelle) Produkte und/oder Dienstleistungen zur Unterstützung militärischer Waffen anbieten (5% oder mehr vom Gesamtumsatz) – inklusive nicht-waffenbezogen

Zivile Schusswaffen

  • Hersteller ziviler Schusswaffen und Munition – dazu zählen: Handfeuerwaffen, Schrotflinte, Gewehre oder halbautomatische Waffen
  • Ausnahme: „Einzelhändler“ von Schusswaffen werden nicht ausgeschlossen

UN Global Compact

  • Unternehmen, die gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compacts verstoßen

Vielfalt & Chancengleichheit

  • Ausgeschlossen werden Unternehmen, die zwei von drei Anforderungen zur Diversität nicht erfüllen:
    1. Mindestens eine Frau auf Vorstandsebene
    2. Richtlinien / Anweisungen zu Diversität
    3. Managementsysteme zu Diversität

In den oben beschriebenen Ausschlusskriterien werden neben qualitativen Beschreibungen der ausgeschlossenen Branchen und Unternehmensaktivitäten zusätzlich die FTSE ICB Subsektoren berücksichtigt. Unternehmen, die in eine dieser Subsektoren zugeordnet sind, werden grundsätzlich ausgeschlossen. FTSE klassifiziert einzelne Unternehmen ausschließlich in einen Subsektor und verwendet für die Zuordnung unter anderem die Hauptquelle der Einnahmen und die am ehesten zutreffenden Geschäftsbereiche[3].

Unternehmen, die in den oben aufgeführten und unten beschriebenen ICB Subsektoren* klassifiziert sind, werden demnach ausgeschlossen.

*Ich habe von FTSE Russell die offizielle Übersetzung der Bezeichnungen erhalten und die für den FTSE Global All Cap Choice Index relevanten Subsektoren unten aufgeführt.


Kohle (ICB-Code: 60101040)

  • Unternehmen, die Kohle abbauen, verarbeiten und vermarkten

Rohölproduktion (ICB-Code: 60101010)

  • Unternehmen, involviert in die Erforschung und Bohrung, Förderung und Belieferung von Erdöl

Integrierte Öl- und Gasunternehmen (ICB-Code: 60101000)

  • Unternehmen, die in allen drei Bereichen der Erdölförderung tätig sind:
    1. Erkundung und Produktion (Upstream),
    2. Transport und Lagerung (Midstream) sowie
    3. Raffination, Umwandlung in Produkte und Vermarktung (Downstream).

Offshore-Bohrungen und andere Dienstleistungen (ICB-Code: 60101015)

  • Unternehmen, die hauptsächlich in Offshore-Gebieten nach Öl und Gas suchen und bohren

Ölraffination und -vermarktung (ICB-Code: 60101020)

  • Unternehmen, die hauptsächlich in der Raffination und Vermarktung von Erdölprodukten tätig sind.

Ölausrüstung und Dienstleistungen (ICB-Code: 60101030)

  • Anbieter von Ausrüstungen und Dienstleistungen für Ölfelder und Offshore-Plattformen, wie beispielsweise Bohrungen, Erkundung, seismische Informationsdienste und Plattformbau

Pipelines (ICB-Code: 60101035)

  • Betreiber von Pipelines, die Öl, Gas oder andere Arten von Brennstoffen transportieren
  • Ausgenommen davon sind: Betreiber von Rohrleitungen, die den Großteil ihrer Einnahmen aus dem Direktverkauf an Endverbraucher erzielen und im Subsektor Gasversorgung (ICB Code: 65102020) eingeordnet sind

Brennereien und Winzereien (ICB-Code: 45101015)

  • Hersteller, Brenner, Winzer, Abfüller und Spediteure von Wein und Spirituosen wie Whisky, Branntwein, Rum, Gin oder Liköre.

Casino und Glücksspiel (ICB-Code: 40501020)

  • Anbieter von Glücksspieleinrichtungen und Kasinos
  • Dazu gehören Online-Casinos, Rennbahnen und Hersteller von Spielautomaten sowie Kasino- und Lotterieausrüstung

Tabak (ICB-Code: 45103010)

  • Hersteller und Händler von Zigaretten, Zigarren und anderen Tabakerzeugnissen (inklusive Tabakplantagen)

Cannabishersteller (ICB-Code: 20103020)

  • Unternehmen, involviert in den Anbau oder Vertrieb von Cannabis, inklusive Ausgabestellen, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Cannabispflanzen und der Herstellung von Cannabisderivaten
  • Unternehmen, die hauptsächlich in der Forschung, Entwicklung und Herstellung von Medikamenten auf Cannabisbasis (THC/CBD) tätig sind, werden hingegen dem Subsektor Biotechnologie (ICB-Code: 20103010) oder Pharmazeutische Produkte (ICB-Code: 20103015) zugeordnet

Quellen

[1] FTSE Global Choice Index Series Ground Rules v3.2 (Oktober 2022). https://research.ftserussell.com/products/downloads/FTSE_Global_Choice_Index_Series_Ground_Rules.pdf

[2] FTSE Guide to the Construction and Maintenance of FTSE Exclusion Lists v1.1 (November 2021). https://research.ftserussell.com/products/downloads/Guide_to_the_Construction_and_Maintenance_of_FTSE_Exclusion_Lists.pdf

[3] FTSE Russell Ground Rules. Industry Classification Benchmark (Equity) v4.0 (June 2022). https://research.ftserussell.com/products/downloads/ICB_Rules_new.pdf

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